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Einfuhrverbote und -Zoll.
Die Einfuhr von Waffen, Munition und
Sprengstoffen außer zum persönlichen Bedarf für
Nichteingeborene ist verboten.
Opium darf nur in Originalverpackung eingeführt
werden. Die Einfuhr von kleineren Mengen als einer Kiste
und die Einfuhr von zubereitetem Opium ist verboten.
ıro Haikwan Taels für den
Einfuhrzolldes | Pikul*) fremden Opiums.
Opiums: 60 Haikwan Taels für den Pikul
chinesischen Opiums.
Postwesen.
Iım Pachtgebiete bestehen 7 Reichspostanstalien, nämlich
ı Postamt in Tsingtau, 2 Postagenturen in Litsun
und Syfang, 3 Posthilfsstellen im Genesungsheim ‚Meck-
lenburghaus“, in Taputou und Tsangkou
und I Zweigstelle in Tsingtau-Tapautau. Dem
Postamte in Tsingtau sind die übrigen Anstalten unter-
stellt; die Leitung des Dienstbetriebes im Pachtgebiet hat
die Postdirektion in Shanghai mit wahrzunehmen.
Die Wirksamkeit der Postanstalter in Tsingtau,
Litsun und Syfang erstreckt sich auf Postsendungen
jeder Art mit alleiniger Ausnahme von Postaufträgen. Die
übrigen Anstalten befassen sich nur mit dem Verkauf von
Postwertzeichen, der Annahme und Ausgabe von gewöhn-
lichen und eingeschriebenen Briefen, sowie der Ausgabe
von gewöhnlichen Paketen.
—_— nn —
*,ı Pikul = 60,5 kg.