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Zusammenstellung der vom Einfuhrzoll befreiten Gegenstände.
Schifle, Boote, Dampfmaschinen, mechanische Vorrichtungen, welche
der Industrie oder dem Ackerbau dienen, sowie Werkzeuge für gewerb-
liche oder landwirtschaftliche Zwecke sind bis auf weiteres frei vom Ein-
fuhrzoll.
Lokomotiven, sowie Eisenbahnwagen und -material sind während des
Baues der Linien und bis zum Tage der Eröffnung des Betriebes zollfrei.
Wissenschaftliche und Präzisionsinstrumente, die «dem Gottesdienst
und humanitären Zwecken dienenden Gegenstände, sowie Reisegerät für
den persönlichen Gebrauch der Reisenden und der Personen, welche sich
im Schutzgebiete niederlassen, sind zollfrei.
B. Ausfuhrzölle.
ı. Elfenbein, Kautschuk ........... Seoeneeeennnnc ne ı0%, vom Wert.
2. Arachiden, Kaffee, roter Kopal, weißer Kopal (ge-
ringere Qualität), Palmöl, Palmnüsse, Sesam ........ sn „
Die Ausfuhrzölle auf Elfenbein und Kautschuk werden unter Zu-
grundelegung folgender Werte erhoben:
Elfenbein in Stücken, Enden usw. ...... 8,00 Mk. das Kilogramm
Elfenbeinzähne von einem Gewicht unter
6 kg .os0cesnennnen nn e ernennen une 1280 „ PR
Elfenbeinzähne von einem Gewicht von
6 kg und mehr ......2ccseeencrerse 16,80 5. »
Kautschuk ...222s0sreosenennnenen nun. 3.20.
Die \Vertgrundlage kann von Jahr zu Jahr entsprechend dem Markt-
wert an der Küste Afrikas uud unter Bedingungen, welche dem Handel
jede Garantie bieten, einer Revision unterworfen werden. .
" Postwesen.
Reichs- Postanstalten befinden sich in Duala (Postamt),
Akonolinga, Bamenda, Banjo, Bibundi,
Bipindihof, Bonaberi, Buöa, Campo,
Dschang, Ebolowa, Edea, Garua, Jabassi,
Jaunde, Johann-Albrechts-Höhe, Joko,
Kribi, Kusseri, Lolodorf, Lomie, Longji,
Molundu, Ossidinge, Plantation, Rio delRey