Ansiedlungen (Posen und Wesipreußen)
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folgenden Gesichtspunkten aus: In sich geschlos-
sene leistungsfähige Landgemeinden mit Kirche
und Schule am Orte, mit Gemeindevermögen
ausgestattet und zu kräftigen Genossenschaften
organisiert, sind die Grundform moderner länd-
licher Siedlungsweise. Die spannfähige Bauern-
stelle, die durch den Besitzer und seine Familie
ohne ständige fremde Arbeitskraft bewirtschaftet
wird, bildet das Rückgrat der gesunden ArWe-
meinde. Hiernach ist die äußere Form der A. für
das gute Gedeihen einer Kolonie von größter Be-
deutung. Es wird daher, bevor mit dem Verkauf
der neuen Stellen begonnen wird, für das aufzu-
teilende Gut durch den Präsidenten der AK ein
„Besiedlungsplan“ aufgestellt (bis 1896 in einzel-
nen Fällen von der Generalkommission in Brom-
berg). Der Besiedlungsplan, der auf Grund einer
besonderen Wertschätzung des aufzuteilenden Gu-
tes — und zwar sowohl des Grund und Bodens,
als auch der vorhandenen Gebäude — aufgestellt
wird, sieht nicht nur die zu öffentlichen und ge-
meinschaftlichen Zwecken erforderlichen Anlagen,
als Wege, Gräben, Kirchen-, Schul= und Gemeinde-
land usw., sondern auch die zu jeder einzelnen
neuen Stelle gehörigen Ländereien vor. Um
für eine spätere Entwicklung der Kolonie und
dabei hervortretende unvorhergesehene Verhält-
nisse noch Land zu haben, wird vielfach auch
eine erhebliche Landfläche zur Verfügung der
As gehalten, die dann einstweilen durch Ver-
pachtung genutzt wird. Selbstverständlich wird bei
den den einzelnen Stellen zu überweisenden
Ländereien ein besonderer Wert darauf gelegt,
daß die zu einem gedeihlichen Wirtschaftsbetriebe
ersörderlichen Bodenarten und -Klassen vorhan-
den sind. Bei Beurteilung der Frage, ob bei der
Lage der neuen Gehöfte dem Dorfsystem oder dem
System der Einzelhöfe der Vorzug zu geben sei,
kam einesteils in Betracht, daß die erforderliche
Verschmelzung der aus den verschiedensten Ge-
bieten des In= und Auslandes in einer Kolonie
zusammengeführten oft recht verschiedenartigen
Ar zu einem von nationalem Empfinden getrage-
nen, kräftigen und einheitlichen Gemeinwesen nur
dann möglich ist, wenn die einzelnen Gemeinde-
angehörigen sich auch persönlich näher treten,
gegenseitig kennen und stützen. Das aber ist bei dem
Hofsystem, wo der eine Besitzer mit den andern
kaum in Berührung kommt, sehr erschwert. An-
dernteils war zu erwägen, daß den heimischen Ge-
wohnheiten der einzelnen Volksstämme Rechnung
zu tragen war, von denen die einen den Einzelhof,
die andern das Zusammenwohnen bevorzugen.
Dazu kommt endlich, daß vielfach die vorhandenen
Gutsgebäude für das Wegenetz und die Verkehrs-
verhältnisse den gegebenen Mittelpunkt bildeten,
der, sofern diese Gebäude noch brauchbar waren,
auch beibehalten werden mußte. Alles das hat
dazu geführt, eine Zwischenform zwi-
schen Hof= und Dorfsystem zu wählen,
nämlich das Reihendorf mit einem Dorfkern. Der
Dorfkern wird aus den Hofstellen des Gutshofes
gebildet und daran werden die öffentlichen Zwecken
dienenden Gebäude: Kirche, Schule, Gemeinde-
haus, Dorfkrug sowie Arbeiter= und Handwerker-
stellen augegliedert; die übrigen Gehöfte werden
soweit als möglich an die Hauptverkehrsstraße der
Gutsmark herangezogen. Daß diese Siedlungs-
form nicht ausnahmslos angewendet, sondern den
Verhältnissen des einzelnen Falles, z. B. der
Schwierigkeit der Wasser-Versorgung, ungünsti-
gen Wegeverbindungen, weitläufigen hüglichen
Gelände u. dgl. m. ausreichend Rechnung getra-
gen wird, ist selbstverständlich.
In welcher Größe die einzelnen
Stellen gebildet werden, ergibt nachstehende
Zusammenstellung:
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Zu den vergebenen Stellen treten noch 522 an Arbeiter-
familien vergebene Mietwohnungen mit Gartenland, sodaß
im Ganzen 17051 Stellen vergeben sind.
Die seit Bestehen der AßKzu ArRechtver—
gebene Fläche umfaßt 244551 ha oder
43½/10 Quadratmeilen. Für öffentliche Zwecke usw.
(Gemeinde-, Kirchen= und Schuldotationen, Wege,
Gräben uͤsw. ) sind 24 806 ha verwendet. An den
Domänen= und den Forstfiskus und an Nicht Ar
sind 31 985 ha veräußert. Zur Verfügung der
A für spätere Verwertung als Zulagestücke,
Dotationen, Bauplätze usw. sind in den besiedelten
Gütern 8 480 ha vorbehalten. Von den 375 054
ha umfassenden Gesamterwerbungen sind also
309 822 ha = 82,61 00 vergeben.
Bei der Bemessung der den einzelnen Stellen
zu gebenden Größe legt die AK den Schwerpunkt
auf das „Bauerngut"“, d. h. eine ländliche Stelle,
die so groß ist, daß sie einerseits den Inhaber und
seine Familie ausreichend beschäftigt und ernährt
und ihm die volle Ausnutzung eines Gespanns er-
möglicht, andererseits aber nicht genügt, den Wirt
allein für ihre Leitung in Anspruch zu nehmen,
vielmehr seine praktische Mitarbeit verlangt. Die
Größe einer solchen Stelle schwankt je nach den.
Bodenverhältnissen zwischen 10 und 20 ha. Außer-
dem werden auch Großbauern--, sowie Halbbauern-,
Handwerker= und Arbeiterstellen geschaffen. Von
der Schaffung von Großbauernstellen (20—120ha),
die anfangs im Interesse der wirtschaftlichen Ver-
wertung der alten Gutsgebäude sowie um ge-
bildetere, selbstbewußte Bauern zu haben, in be-
trächtlichem Maße ausgelegt wurden, ist man
immer mehr zurückgekommen, weil die Besitzer
ständig auf fremde d. h. polnische Hilfskräfte hin-
gewiesen sind und daher zur Stärkung des polni-
schen Elementes beitrugen. Halbbauernstellen
(5—10 ha) haben sich als wenig günstig erwiesen,
weil sie für eine selbständige Wirtschaftsführung
zu klein, für Arbeiterstellen aber zu groß sind.
Handwerkerstellen (2—5 ha) haben den Uebel-
stand, daß das aufzuwendende Gebäudekapital
verhältnismäßig hoch ist und daher vom Erwerbe
abschreckt; zudem zeigt sich bei den Handwerkern
aljo Ende
1909 unbe-
geben