V.
Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
1. Im Allgemeinen.
Die Ausbildung des Heeres erfolgt nach den für die verschiedenen
Truppengattungen erlassenen
Exerzier-Reglements,
Schiessvorschriften,
Turnvorschriften,
der Reitinstruktion und sonstigen anderen Vorschriften.
Für das gefechtsmässige Zusammenwirken der verschiedenen
Truppengattungen ist vornehmlich die Felddiensterdnung mass-
gebend.
Die allgemeinen Gesichtspunkte für die Ausbildung des einzelnen
Soldaten, sowie der kleineren und grösseren Verbände sind in
treffender Weise in der Einleitung zur Felddienstordnung zum
Ausdruck gebracht.
Auszug aus der Einleitung zur Felddienstordnung.
l. Die Ansprüche. die der Krieg an die Truppen
stellt, sind massgebend für ihre Ausbildung im Frieden.
2. Die Aufgaben des Soldaten im Kriege sind einfach. Er
soll stets befähigt bleiben, zu marschieren und seine Wafle zu
gebrauchen. Beides kann er nur, soweit seine moralischen und
geistigen Eigenschaften reichen und seine körperliche und militärische
Ausbildung gediehen ist. Auch werden seine Leistungen nur dann
völlig nutzbar, wenn sie nach dem Willen der Führer geleitet und
durch die Mannszucht geregelt werden.
3. Wohl kann der Soldat das Marschieren und die Handhabung
der Waffen durch Ubung erlernen, auch seine geistigen und
körperlichen Kräfte lassen sich entwickeln und ’stählen. Aber
nur im Laufe der Zeit kann die Mannszucht erreicht
werden, die den Grundpfeiler der Armee, die Vor-
bedingung für jeden Erfolg bildet und die für alle Ver-
hältnisse mit Energie begründet und erhalten werden
muss. Eine äussere, wesentlich nur durch Ubung im Ganzen