Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

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Gesetz-Sammlung

für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

Nr.  27.

Inhalt:  Gesed,  betreffend  die  Heranziehung  der  Fabriken  u.  s.  w.  mit  Vorausleistungen  für  den  Wegebau  in
der  Provinz  Brandenburg,  S.  316.  —  Wegeordnung  für  die  Provinz  Sachsen,  S.  316.

 

 

 

(Nr.  9477.)  Gesetz,  betreffend  die  Heranziehung  der  Fabriken  u.  s.  w.  mit  Vorausleistungen
für  den  Wegebau  in  der  Provinz  Brandenburg.  Vom  7.  Juli  1891.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ꝛc.

verordnen,  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtags  der  Monarchie,  für
den  Umfang  der  Provinz  Brandenburg,  was  folgt:

C.  1.

Wird  ein  öffentlicher  Weg  in  Folge  der  Anlegung  von  Fabriken,  Bergwerken,
  Steinbrüchen,  Ziegeleien  oder  ähnlichen  Unternehmungen  vorübergehend,
oder  durch  deren  Betrieb  dauernd,  in  erheblichem  Maße  abgenutzt,  so  kann  auf
Antrag  derjenigen,  deren  Unterhaltungslast  durch  solche  Unternehmungen  vermehrt
  wird,  dem  Unternehmer  nach  Verhältniß  dieser  Mehrbelastung,  wenn  und
insoweit  dieselbe  nicht  durch  die  Erhebung  von  Chausseegeld  gedeckt  wird,  ein  angemessener
  Beitrag  zu  der  Unterhaltung  des  betreffenden  Weges  auferlegt  werden.

G.  2.

Der  Staat,  die  Provinz,  die  Kreise  und  diejenigen  Stadtgemeinden,  welche
einen  Stadtkreis  bilden,  sind  zur  Stellung  derartiger  Anträge  (§.  1)  nicht  befugt.
*-“

Ueber  die  Anträge  entscheidet  in  Ermangelung  gütlicher  Vereinbarung  auf
Klage  der  Wegebaupflichtigen  der  Kreisausschuß,  in  Stadtkreisen  und  in  Städten
mit  mehr  als  10  000  Einwohnern  der  Bezirksausschuß.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Windsor  Castle,  den  7.  Juli  1891.

(L.  S.)  Wilhelm.
v.  Caprivi.  v.  Boetticher.  Herrfurth.  v.  Schelling.  Shr  v.  Berlepsch.
Miquel.  v.  Kaltenborn.  v.  v.  Heyden.  Gr.  v.  Zedlitz.

 

 

Ges.  Samml.  1891.  (Nr.  9477—9178.)  55

Ausgegeben  zu  Berlin  den  7.  August  1891.