Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Zweiter Band. G bis N. (2)

  
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Handelskammern (Aufgaben) 
  
unfällen v. 27. 7. 77 8 8 (Beisitzervorschlagsrecht); 
HGB gs 1092 bis 195, 320 Abs 3 (Bestellung von 
Revisoren für die Prüfung des Gründungsher- 
ganges bei A.-G.); G über die A. d. frw. Ger. 
v. 17. 5. 98 5 126 (Mitwirkung bei der Führung 
der Handelsregister); Börsen G ##1 Abs 2. 3, 19 
(Aufsicht über die Börsen; Vorschlagsrecht für den 
Börsenausschuß); GewO 3#§ 36 (Recht des Erlasses 
von Vorschriften und der Beeidigung (auf diese 
Vorschriften) der Dispacheure, Bücherrevisoren, 
Handelschemiker, Messer, Wäger usw.); GewO 
& 103 q (Uebertragung der Rechte der Handwerks- 
kammern auf die Gewerbekammerabteilung der 
H#K)t; StempelGG v. 14. 6. 00 (Pflicht der HK. 
Schiedsgerichte, die Urkundenbesteuerung zu kon- 
trollieren; Sachverständigen-Benennung; Erlaß 
von Anordnungen zur Durchführung); G z. Bek. 
des unl. Wettbew. v. 7. 6. 09 &+ 7 (Anhörung vor 
Erlaß von Anordnungen der höheren VerwBe- 
hörde über die Ankündigung bestimmter Arten von 
usverkäufen). 
  
B. Landesgesetzgebung der größe- 
ren Staaten 
(außerhalb der H K Gesetze und Ausführungsverordnungen) 
le) Preußen. Ac###. B#v. 20. v. 99 a 13 (Recht 
der Erteilung der öffentlichen Ermächtigung zu Verkäufen 
und Käufen an Handelsmäkler, nicht aber, wie das H KJahrb. 
f. 1905 S 27 sagt, zu öffentlichen Bersteigerungen); A# z. 
B v. 24. 9. 99 a 1 (gutachtliche Aeußerung vor Erlaß von 
Bestimmungen über die Festsetzung der Grenze des Klein- 
gewerbes (ist noch nicht erfolgt) und bei Zusammenfassung 
von Ortschaften zu einem Ort, soweit die Vorschriften der 
Firmenführung in Betracht kommen); G betr. die Ein- 
setzung von Bez. Eisb. Räten v. 1. 6. 82 1 3 (Wahl von Mit- 
gliedern und Stellvertretern). 
b) Bayern. B v. 15. 8. 08 1 4 (Vorschlagsrecht für 
die Bertretung im Landeseisenbahnrat); B v. 10. 1. 07 
(Wahl eines Mitgliedes der Abt. f. Industrie und Handel 
der Zentralstelle für Industrie, Gewerbe und Handel); 
Ebetr. d. Gewerbest. v. 9. 6. 99 à 51 (Wahl von Mitglie- 
dern für die Berufungskommissionen;) Min E v. 27. 3. 09 
u. A. z. Ges. Berf. G v. 17. 5. 98 (gutachtliche Aeußerung 
Über die Bestellung gerichtlicher Sachverständiger). 
c) Sachsen. Kel betr. die Errichtung eines Eisen- 
bahnrates v. 9. 7. 81, 3. 7. 96 und 3. 8. 02 (Entsendung 
von Mitgliedern in den Eisenbahnrat zu Dresden); Min B 
v. 24. 8. 08 (Vorschlagsrecht der OK zu Dredsden, Chem- 
nitz und Leipzig, zwei Bertreter des Handels in die Kom- 
mission für das Ordnungsverfahren zu entsenden 158 71ff 
Börsengesetz.). 
d) Württemberg. Min V v. 30. 11. 00 8 7 (Ab- 
ordnung von Mitgliedern in die Zentralstelle für Gewerbe 
und Handel); Kal B v. 20. 3. 81 (Wahl von Mitgliedern 
des Beirates der Verkehrsanstalten); Wasser G v. 1. 12. 00 
à 113, 114 und Min V v. 7. 10. 01 1# 6 ff. Urwahl von 
je 4 Personen für die Bestellung von je 1 unständigen 
Mitglied der Kreisregierungen in Wassersachen; Wahl zur 
Kammer (s. o. # 3). 
e) Baden. Satungen des Bereins „Genesunge für- 
sorge" zur Verwaltung der Großherzog-Friedrich- Jubiläums- 
spende (Entsendung von Mitgliedern in den Landesaus- 
schuß); Großh. B v. 4. 11. 80 lf 3 (Entsendung von Ver- 
tretern in den Eisenbahnrat zu Karlsruhe); landesh. V, 
betr. die Handeleschulen v. 20. 7. 07 5 19 (Recht, vor Er- 
nennung der Vertreier der Arbeitgeber gehört zu werden); 
landesh. B v. 14. 5. 08 betr. Wasserwirtschaftsw., und 
  
Min B v 10. 7. 08 (gemeinsames Wahlrecht von 4 Mitglie- 
dern; Wahlen zum Landtage (. ##3). 
1) Lessen. Min v 2. 4. o1. Aufsicht, Errichtung 
und Verwaltung der staatlich unterstützten kaufmänntschen 
Fortbildungsschulen. 
#) Elsaß-Lothringen. EG betr. die Gewerbest. 
v. 8. 6. 96 1 19 und Ausf.Best. v. 24. 6. 97 a 18 (Wahl 
von Mitgliedern in die Gewerbesteuer-Beranlagungskommis- 
sion; Erl der Kais. Gen. Dir. v. 1874 (Wahl von Delegierten 
in den Eisenbahn-Ausschuß); B v. 28. 3. 08, betr. Landes- 
gewerberat, 1# 2, 5 (Wahl von je 1 Mitalied); Wahlen 
zum Landtag ((. 1 3). 
z 8. Einzelne Aufgaben. 
1. Gutachtliche Tätigkeit. Prüfung 
aller an den Reichstag oder einen Landtag ge- 
langenden, Handel, Industrie und Schiffahrt des 
HPBezirks berührenden Gesetzentwürfe — mög- 
lichst vor ihrer parlamentarischen Durchberatung. 
Wünsche werden in Protesterklärungen, Eingaben 
und mündlichen Vorstellungen bei den Behörden 
und Parlamenten oder auch einflußreichen Per- 
sönlichkeiten mündlich vorgetragen. 
Außerordentlich mannigfaltig, balb große „Weltfragen“ 
und „Kulturaufgaben der Nation“ umfassend, bald nur 
engste Kreise interessierende Angelegenheiten aufgreifend, 
ist die Tätigkeit der Ö#KK auf dem Gebiete des Berkehrs- 
wesens. Hier sind es besonders die oft nur aus Gin- 
gebungen des Augenblicks entspringenden Wünsche des 
Kaufmannsstandes nach Berkehrserleichterungen und ver- 
besserungen, die von den HSK auf Wirkung und Durchführ- 
barkeit geprüft und eventuell zu Anträgen umgestaltet wer- 
den. Die Einheitlichkeit im Münz-, Maß= und Ge- 
wichtswesenist seiner Zeit besonders von den deutschen 
K erstrebt und gefördert worden. Die KHK sind stets ein- 
mütig für die Gold währung und für die bewährte 
Organisation der Reichsbank eingetreten. Eine schwie- 
rige, leider aber wenig erfolgreiche Tätigkeit entfalteten 
die ÖOK bei der Gestaltung der Börsengesetzgebung 
und der Börsen. Die steigende Notwendigkeit, be- 
stehende Steuern zu erhöhen und neue Steuern zu 
finden, nötigt die OK zur Prüfung der heterogensten oft 
mit sozialpolitischen Zwecken verauickten 
Steuergesetz pläne. Stark werden die 5K in 
Anspruch genommen bei Aenderung des Zolltarifes 
und Zolltarifgesetzes, bei der Umgestaltung frem. 
der Zolltarise und beim Abschluß von Handels- 
verträgen. 
In der letzten Zeit hatten sich die H K auch viel 
mit Maßnahmen der Mittelstandspolitik 
zu beschäftigen. Die Beseitigung von steuerlichen 
Vorrechten der Konsumvereine und das Gesetz 
zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes 
sind speziell auf Arbeiten der HK Osnabrück und 
Braunschweig zurückzuführen. 
2. Detailhandel, Detaillistenkam- 
mern. Ueberall wo nicht besondere Detaillisten- 
kammern bestehen, liegt den HK auch die Ver- 
tretung des Detailhandels ob. Das ist namentlich 
als ihre Pflicht anzusehen, seit einesteils die Ge- 
werbekammern eingegangen, andernteils durch die 
Gewerbcordnung reine Handwerkskammern ins 
Leben gerufen wurden. Einige HK, namentlich 
solche mit ausgeprägt ländlichen Bezirken, haben 
es sich zur besonderen Aufgabe gemacht, die 
Wünsche des Detailhandels zur Geltung zu brin- 
gen, andere, mehr Großstadt H#K lassen die größe- 
ren wirtschaftspolitischen Fragen in den Vorder- 
grund treten; in den Hansestädten lag dies in der 
wirtschaftlichen Entwickelung der Seeplätze, wie
	        
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