Beuisches Reich (Februar 27.—März 2.) 193
Amerika jedes Hindernis für die Verwirklichung der in der Note vom
23. Juli 1915 angebotenen Zusammenarbeit zu der noch während des
Krieges zu bewirkenden Wiederherstellung der Freiheit der Meere aus dem
Wege räumt, und sie zweifelt nicht daran, daß die Regierung der Vereinigten
Staaten nunmehr bei der großbritannischen Regierung die alsbaldige
Beobachtung derjenigen völkerrechtlichen Normen mit allem Nachdruck
verlangen und durchsetzen wird, die vor dem Kriege allgemein anerkannt
waren und die insbesondere in den Noten der amerikanischen Regierung
an die britische Regierung vom 28. Dez. 1914 und vom 5. Nov.
1915 dargelegt sind. Sollten die Schritte der Vereinigten Staaten nicht
zu dem gewünschten Erfolge führen, den Gesetzen der Menschlichkeit bei
allen kriegführenden Nationen Geltung zu verschaffen, so würde die deutsche
Regierung sich einer neuen Sachlage gegenübersehen, für die sie sich volle
Freiheit der Entschließung vorbehalten muß.“ (Hört! hörtl)
M. H., die Regierung der Vereinigten Staaten hat uns den Empfang
dieser Mitteilung vom 4. Mai mit ihrer Note vom 10. Mai bestätigt. Wenn
sie darin der Meinung Ausdruck gab, wir beabsichtigten nicht, die Aufrechterhaltung
der neuangekündigten Politik in der Führung des U-Bootkrieges
von dem Ergebnis diplomatischer Verhandlungen der amerikanischen Regierung
mit irgend einer anderen Regierung abhängig zu machen, so widersprach
das so kraß dem, was wir in unserer Note klar und ohne jede
Möglichkeit des Mißverständnisses gesagt hatten, daß eine Erwiderung von
unserer Seite an den beiderseitigen Standpunkten nichts geändert hätte.
(Sehr richtig!l) Daß aber die Voraussetzung, an die wir die Wiedererlangung
der Freiheit unserer Entschließungen geknüpft hatten, längst eingetreten war,
m. H., daran konnte und kann doch wohl auch in Amerika niemand zweifeln.
(Sehr richtig!l) England hat die Absperrung Deutschlands nicht aufgegeben,
im Gegenteil andauernd aufs rücksichtsloseste verschärft. (Sehr richtig!) Unsere
Gegner sind nicht zur Beachtung der vor dem Kriege e anerkannten
völkerrechtlichen Regeln und nicht zum Befolgen der Gebote der Menschlichkeit
bewogen worden. Die Freiheit der Meere, die Amerika noch während
des Krieges nach der ausdrücklichen Erklärung des Präsidenten in Zusammenarbeit
mit uns wiederherstellen wollte, haben unsere Gegner nur noch gründlicher
unterbunden, und Amerika hat es nicht verhindert. All das ist doch
öffentlich bekannt? Noch Ende Januar hat England eine neue Sperrerklärung
für die Nordsee erlassen. Und über zem allen sind seit dem 4. Mai
neun Monate vergangen. Konnte es da für. irgend jemanden eine Ueberraschung
bilden, daß wir am 31. Jan. d. Is die Freiheit der Meere nicht
als wiederhergestellt ansahen und daraus irere Folgerungen zogen? (Sehr
richtig!) Aber die Sache greift doch weit über das formale Gebiet hinaus.
Wir, die wir zu einem Hernandigungef seden bereit waren, kämpfen um
unser Leben gegen einen Feind, der von Anbeginn das anerkannte Völkerrecht
mit Füßen getreten hat Die englische Hungerblockade, unser Friedensangebot,
seine Zurückweisung durch die Entente, die auf unsere Vernichtung
hinauslaufenden Kriegsziele der Gegner, die Reden des Herrn Lloyd George
sind d h auch in Amerika bekannt. Ich hätte volles Verständnis dafür,
wenn die Vereinigten Staaten als Hüter des Völkerrechts seine Wiederherstellung
bei allen Kriegführenden in gleicher Weise betrieben, wenn sie
in dem Wunsche, der Welt den Frieden wiederzugeben, Maßregeln ergriffen
hätten, um das Ende des Blutvergießens zu erzwingen. Aber unmöglich
kann ich eine Ehren= und Lebensfrage des amerikanischen Volkes
darin sehen, einseitig und nur gegen uns das Völkerrecht zu schirmen.
M. H., unsere Feinde und die uns übelwollenden amerikanischen Kreise
haben geglaubt, auf einen wichtigen Unterschied aufmerksam machen zu
Europäischer Geschichtskalender. LVIII. 13