— 217 —
Curhaus, nemlich an den Curfürsten Carl Theodor von der Pfalz
über. Den Allodialnachlaß Maximilian Josephs aber erbte dessen
einzige ihn überlebende Schwester, Maria Antonia, Wittwe des
Curfürsten von Sachsen Friedrich Christian. Ihren Erbanspruch
hatte sie schon durch Vertrag vom 6. Oktober 1776 ihrem Sohne,
dem Curfürsten und nachmaligen König Friedrich August abge-
treten, unter der Auflage der Errichtung einer Secundogenitur für
ihre nachgeborene agnatische Deszendenz (welche den ganzen Manns-
stamm des Sächsischen Königshauses umfaßt). Diesen Anspruch
machte nun der Curfürst von Sachsen gegenüber dem Curfürsten
von Pfalz-Bayern geltend, und es kam bei Gelegenheit des
Teschener Friedens vom 13. Mai 1779 zwischen Oesterreich und
Preußen nach Beendigung des Bayerischen Erbfolgekriegs zu
einem Vergleich zwischen Sachsen und Pfalz-Bayern.“) Nach
demselben hatte Pfalz-Bayern die Summe von 6 Mill. Gulden
(im 24 fl. Fuß) an Sachsen zu bezahlen. Durch Abkommen von
1781 wurde nun das Bayerische Allodialerbe größtentheils der
Finanzhauptcasse überlassen gegen die Pflicht der Auszahlung von
jährlich 85 000 Thlr. für die Secundogenitur. Demgemäß besteht
diese in einer aus der Staatscasse zu zahlenden Jahresrente von
85000 Thlr. (jetzt 262 083 Mark). Das Hausgesetz hat dies
aufs Neue anerkannt (88 42, 43) und die Secundogenitur weiter
geordnet. (Die Secundogenitur erhielt zwar durch den Nachlaß
*) Anmerkung.
Ludwig II.
Herzog zu Bayern und Pfalzgraf am Rhein 1294
Rudolf I. 5 1319 Ludwig IV. 1 134117
Pfalz
Bayern
Karl Albert 1. 1745
Curf. v. Bayern, als Kaiser Karl VII.
Maria Antonia 1780 Curf. Maximilian Joseph
mar. 1747 Curf. Friedrich Christian 1 1777
v. Sachsen 1768 —
= 1!
Karl Theodor drich August
Curf. v. d. Pfalz, 1777 Curf., piter König v. Sachsen.
auch Curf. v. Bayern
1 1799.