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keit vom Bischof von Meißen, zu dessen Bisthum das Domstift
gehörte, gewisse Rechte des Kirchenregiments ausgeübt. Als aber
der letzte Bischof von Meißen 1559 convertirte, wurde der
Decan des Domstifts zu Bautzen für die Oberlausitz als admini-
strator in spiritualibus bestellt. Der Traditionsreceß von 1835
anerkannte die bestehende kirchliche Verfassung.
Dabei ist es geblieben. Das Domkapitel bildet ein Con-
sistorium, der Decan behält seine Befugnisse als Ordinarius
in dem bisherigen Umfang. Weltliche Inspectionsbehörde für
die äußeren Angelegenheiten der katholischen Kirche ist die Kreis-
hauptmannschaft zu Bautzen. Verordnung vom 14. September
1874. In § 3 der Provinzialverfassung der Oberlausitz von
1834 wurde auf's Neue anerkannt, daß in ihrer auf dem
Traditionsreceß von 1635 (und Traditionsabschied von 1636)
beruhenden vertragsmäßigen Religions= und Kirchenverfassung
ohne Einverständniß der Provinzialstände nichts geändert wer-
den solle.
Nachdem dann auch in den Erblanden die katholische Kirche
der evangelischen gleichgestellt worden war, wurde für dieselbe ein
apostolisches Vicariat eingerichtet als oberste geistliche Behörde
Mandat vom 19. Februar 1827. Der apostolische Vicar (und
Titularbischof) wird vom Pabst ernannt, bedarf aber der König-
lichen Bestätigung. Ihm ist ein collegiales katholisch-geistliches
Consistorium untergeordnet; die Appellation gegen dessen Erkennt-
nisse und Bescheide geht nicht an den apostolischen Vicar für sich
allein, sondern an das Vicariatsgericht, ein Collegium, dessen Vor-
stand er ist, und das auch staatlich deputirte weltliche Räthe in
sich schließt. Abgesehen von diesen letzteren bedürfen die Mit-
glieder des Consistoriums und des Vicariatsgerichts der König-
lichen Bestätigung auf Vortrag der Staatsregierung; das aposto-
lische Vicariat schlägt sie vor.
Thatsächlich wird eine Einheit in der Ausübung des katho-
lischen Kirchenregiments in den Erblanden und in der Oberlausitz
und so wurde also auch das Stift bezeichnet. Erst durch die Verordnung
vom 3. Juni 1868 erhielt die Stadt den offiziellen Namen Bautzen, also heißt
auch das Stift „Domstift St. Petri zu Bautzen“.