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nicht blos die Vertretung des Raths durch den Bürgermeister
hinsichtlich der vom Rath gefaßten Beschlüsse begreift, sondern
auch die Ersetzung des Raths durch den Bürgermeister da, wo
der Rath Beschlüsse nicht zu fassen hat. Der Bürgermeister ver—
tritt also den Rath d. h. hat die im Gesetz dem Rath zugeschrie—
bene Aufgabe selbständig zu übernehmen, wo nicht nach den
Gesetzen oder statutarischen Bestimmungen ein Rathscollegialbeschluß
gefordert oder ein anderes Organ für die bez. Aufgaben berufen
ist. Aber auch in diesen Fällen spricht der Bürgermeister der
äußeren Form nach im Namen des Raths.
Ueberall wo Rath und Stadtverordnete zusammen thätig
sein müssen, kann jedes der beiden Collegien gemeinschaftliche
Berathung verlangen St O. 1 § 111. Führt das nicht zur Ver-
einigung, so entscheidet im Allgemeinen die Aufsichtsbehörde unter
Zuziehung des Kreisausschusses, in gewissen Fällen aber bleibt
es beim Alten oder ist den Beschlüssen der Stadtverordneten
nachzugehen oder entscheidet das Ministerium des Innern St. 1
g8 112, 132.
Die Stadtverordneten (mindestens 9) werden von den Bür-
gern aus der Bürgerschaft direct gewählt (3= oder 6 jähriges
Ehrenamt mit jährlicher oder zweijährlicher Drittelserneuerung,
Annahmepflicht). Das active Wahlrecht kommt übrigens nicht
allen Bürgern, sondern nur den stimmberechtigten Bürgern (die
noch besonderen Erfordernissen entsprechen müssen) zu; wählbar
sind gleichfalls nur die stimmberechtigten Bürger und zwar nur
diejenigen, welche ihren wesentlichen Wohnsitz in der Stadt haben;
auch muß mindestens die Hälfte der Stadtverordneten mit Wohn-
häusern im Gemeindebezirk ansäßig sein St O. 1 §§ 39, 40, 42,
44, 46, 47, 48, 66, 132.
Die Stadtverordneten können aus Gründen eines erheblichen
öffentlichen Interesses vom Ministerium des Innern aufgelöst
werden und es muß dann innerhalb drei Monaten eine Total-
erneuerung stattfinden St O. I § 82.
Die Rathsmitglieder (die Zahl ist gesetzlich nicht bestimmt,
auch kein Minimum oder Magximumz; fie ist statutarisch zu be-
stimmen) werden von den Stadtverordneten gewählt (im Allge-
meinen 6 jähriges Ehrenamt mit 2jährlicher Drittelserneucrung,