Metadata : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierter Band. 1838-1841. (4)

Für
nach  dem  Tara

244=  Gulden-Fuß,  vergütet
vom  Zentner

 

Benennung  der  Gegenstände.


beim

r.r  Pfund.

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«  Um  IMMwerden


die

1  Zentr.