Volltext : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Unklarheit  seiner  handelspolitischen  und  finanziellen  Pläne  ein  für  allemal  ein
Ende  machte.

Der  Dezemberbrief  Bismarcks  war  ein  Befreiungsruf,  welchem  das  deutsche
Volk,  in  seinen  wichtigsten  Lebensinteressen  getroffen,  mit  einer  wahren  Be—
geisterung  folgte.  Der  Schwerpunkt  der  Arbeit  lag  demnächst  bei  der  am
3.  Januar  1879  zusammengetretenen  Kommission  zur  Revision  des  Zolltarifs,
welcher  der  Bundesrat  auch  den  Dezemberbrief  Bismarcks  überwies.

Anfangs  April  hatte  die  unter  dem  Vorsitz  des  früheren  württembergischen
Ministers  Freiherrn  v.  Varnbüler  arbeitende  Kommission  ihre  Aufgabe  gelöst,
worauf  der  Bundesrat  deren  Elaborat  mit  möglichst  geringem  Zeitverlust  und
nur  mit  unwesentlichen  Abänderungen  sich  aneignete.  Wegen  der  raschen  Erledigung
  der  Vorlage  im  Bundesrat  wurde  derselbe  die  Zielscheibe  heftiger
Angriffe  von  seiten  der  Gegner  der  Zolltarifreform.  Aber  dieser  Vorwurf  hätte,
wie  die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  zutreffend  bemerkte,  nur  einen  Sinn
gehabt,  wenn  die  Zeit  der  Beratung  im  Plenum  den  Maßstab  für  die  Gründlichkeit
  der  Erwägungen  bei  den  einzelnen  Bundesregierungen  abgäbe.  Dies
war,  wie  jedermann  weiß,  nicht  der  Fall.  Was  den  vorliegenden  Gegenstand
betraf,  so  waren  sämtliche  Bundesregierungen  seit  Monaten  in  der  Lage,  ihre
Stellung  nicht  bloß  zu  den  Grundlagen  der  Tarifreform,  sondern  auch  zu  den
einzelnen  von  der  Kommission  vorgeschlagenen  Sätzen  zu  nehmen.  Denn  die
Regierungen  wurden  über  die  Arbeiten  der  Kommission  ununterbrochen  auf  dem
Laufenden  erhalten,  und  es  wurde  dafür  gesorgt,  daß  der  Ausgleich  widersprechender
  Ansichten  der  Regierungen  schon  in  der  Tarifkommission  herbeigeführt
wurde.  Deshalb  konnten  die  Instruktionen  aller  Bevollmächtigten  dergestalt
erfolgen,  daß  die  Beratung  im  Plenum  ohne  allen  Aufenthalt  verlief.  Dies
konnte  um  so  mehr  der  Fall  sein,  als  alle  Regierungen  den  Wunsch  des
Kanzlers  teilten,  daß  die  Frage  jedenfalls  in  der  gegenwärtigen  Session  zum
Abschluß  komme.

Ebenso  verfehlt  war  das  Manöver  der  Freihandelspartei,  die  Arbeit  der
Tarifkommission  als  ein  Werk  des  Freiherrn  v.  Varnbüler  zu  bezeichnen  und
damit  in  Gegensatz  zu  den  Absichten  des  Kanzlers  zu  stellen.  Dieser  Kunstgriff
erwies  sich  schon  darum  als  ein  vergeblicher,  da  der  Kanzler  das  Ergebnis  der
Tarifkommission  sich  vollständig  aneignete  und  darin  die  im  wesentlichen  gelungene
Ausführung  der  von  ihm  gegebenen  Anregung  anerkannt  hatte.

Großer  Aerger  herrschte  bei  den  Manchesterleuten  auch  darüber,  daß  der
Vertreter  der  Hansestädte  in  der  Zolltarifkommission  nur  ein  unbedeutendes
Referat  überwiesen  erhalten  hatte.  Hätte  man  ihm  am  Ende  dassenige  über
die  Getreidezölle  anvertrauen  sollen?  Die  Herren  hatten  augenscheinlich  ganz
vergessen,  daß  von  den  Hansestädten  nur  Lübeck  zum  Zollverein  gehörte,  und
daß  nach  dem  letzten  Alinea  des  Artikel  7  der  Reichsverfassung  bei  der  Beschlußnahme
  über  Angelegenheiten,  welche  nicht  dem  ganzen  Reich  gemeinschaftliche