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Gesetzblatt
850
fuͤr das
Königrei
ch Baiern.
XVII. Stück. München, Sonnabend den 13. July 1818.
Inhalt.
Edlet über dle Stände-Versammkung.
relchs Balern. Tit. VI. g. 10.)
Edict
über die
Stände = Versammlung.
I. Titel.
Bildung der Stände-PVersammlung.
I. Absch nitt.
Zusammensetzung der beyden Kam-
mern und Eigenschaften ihrer
Mitglteder.
G 1.
D. allgemeine Versammlung der Stände
des Reichs besteht nach Titel VI. G. 1.
der Verfassungs-Urkunde aus zwey Kam-
mern, nämlich: der Kammer der Reichs-
räthe, und der Kammer der Abge=
ordneten.
. 2.
Die Bildung der ersten Kammer (der
Reichsráthe) ist in Fh. 2 — . festgestellr:
(ehnte Beplase zu der Verfasfungs= Urkunde des Khnig=
die zweyte Kammer (der Abgeordneten)
bildet sich nach den Bestimmungen G. 7.
— 13. Die für dieselbe berechnete Ge-
sammtzahl wird in Folge Ö #. 9. und 10.,
und nach den bestehenden Verhäl#nissen auf
die einzelnen Regierungs-Bezirke, und
für jede einzelne Classe in folgender Art
vertheilt.
§ 3.
A. Grundbesitzer mit gutsheu##elr
cher Gerichtsbarkeit.
Der Antheil an dem für diese Classe
bestimmten achten Theile wird für jeden
Regierungs, Bezirk nach der Zahl der gurs-
herrlichen Gerichts Bezirke desselben Re-
gierungs" Bezirkes bestimmt.
g. 4
B. Universitaͤten.
Ihre Theilnahme ist bereits in der
Urkunde H. 9. festgesetzt.
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