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VI.
Beil.
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tionsgelder und die vorhandenen Staats-Ef-
fekten zur geeigneten möglichst nutzbaren
Vecwendung überwiesen werden;
3) eben so genehmigen Wir, daß die
disponiblen Gelder der Militär-Hauptkasse
an die Schuldentilgungs-Kommission gegen
Verzinsung übergeben werden. — Diese Zin-
sen sollen zur Equlpirung und Remontirung
verwendet, in so fern sie aber dazu nicht
nothwendig sind, zu dem, außer dem Falle
einer Kriegsnoth, unangreiflichen Kapital ge-
schlagen werden.
4) Die Verhäleniße der Nürnberger
Sctaatsschuld und ihrer Verzinsung, haben
Wir nach dem Antrage Unsers Finanz=
Ministeriums und erfolgter Beystimmung
Unseer Stände, durch das heute erlassene
besondre Gesetz, Ziffer VI. festgestellr.
IV. Per4quation der Kriegslasten.
Wir genehmigen die Modiftkationen,
welche die Stände des Reichs über das vor-
gelegte Persquations-Gesetz der Kriegsla-
sten für die Vergangenheit und Zukunft in
Antrag gebracht, und haben dasselbe hier-
nach, wie die Beylage VII. zeigt, erlas-
sen.
V. Crediemittel.
1) Unserm Finanz-Ministerium wird
nach der von Unsern Ständen erfolgten Be-
willigung zur Deckung des Defteit's von 1318
auf 1819 und der, bey der Central= Staats-
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Kasse angewiesenen Zahlungen, ein Credit
auf drey Millionen Gulden in der Arc eröff-
net, daß solcher nach Bedürfniß bey der
Staatsschulden-Tilgungs-Kommission, unter
Mitwirkung der Kommissärs der Seände-
Versammlung realisirt, und über dessen
Verwendung den Ständen des Reichs bey
der nächsten Versammlung genaue Rech-
nungsständige Nachweisung vorgelegt wer-
den müßee.
2) Ferner wird demfelben nach gleichmaͤ-
ßiger Bewilligung Unsrer Stände, und
unter den nidmlichen Bedingungen für den
Fall, wenn die Getreidpreise im Laufe der
Finanzperiode unrer die in dem vorgelegten
Budget angenommenen, herabsinken sollten,
ein eventueller Credit auf die Summe des
Minder-Erlöses aus den drariarischen Ges
treide-Früchten eröffnet, dagegen soll der
Mehr-Erlös in andern Jahren zur Deckung
der aufgenommenen Summen verwendet wer-
den.
VI. Steuer' Perception durch die
Gemeinden.
Da der Jweck des Geseh-Vorschlages
über die Steuer-Perception durch die Ge-
meinden unter den von den Ständen bean"
tragten Modisikationen nicht erreicht werden
könnte; se wollen wir es zur Zeit bey der
bisherigen Perceptionsweisé belassen.
Wir haben nicht ohne Befremden be-
merkt, daß die Bestimmung der Verfas-