41 — 42
der Gerichts-Ordnung (oben Beyl. 1.)
aufgenommen. «
E. Auf die Uns geaͤusserten weitern
Wünsche und Anträge für die künftige
Revision der Gerichtsordnung, werden Wir
seiner Zeit die geeignete Rücksicht nehmen
#lassen.
F. Auf den Ancrag, Unserm Staats=
Ministerium der Justiz eine solche Stellung
gegen Unsern Staatsrath zu geben, daß
dadurch die Verfassungsmäsige Unabhängig-
kelt und Unaufhaltbarkeit der Rechtepflege
aufrecht erhalten werde, werden Wir den
ernstlichen Bedacht nehmen, und die geeig-
nete Berathung hierüber unverzüglich an-
ordnen.
G6. Schulwesen.
Wir werden die in dem Anerage Unse-
rer Stände vom 17. Juni gewünschten
Nachweisungen über den Zustand der Volks-
schulen erheben, und die Resultate zu seie
ner Zeit mit den geeigneten Vorschlägen
zur Einsicht und Berathung vorlegen lassen.
Auch werden Wir die Anordnung tref-
sen, daß der bestehende Schulplan, dessen
Zweckmäsigkeit im Ganzen von Unsern
Ständen selbst anerkannt ist, in sorgfältige
Erwägung gezogen, hiebei auf die in dem
Anrrage bezeichneten einzelnen Punkte ver-
jüglicher Bedacht genommen, und auch in
dieser Beziehung, so fern Räücksichten der
Gesetzgebung eintreten, oder das Interesse
des allgemeinen Staatshaushalts, wegen
etwa noch erforderlicher Aufwands= Mittel
berührt wird, die Verfassungsmäsige Mit-
theilung dereinst bewirkt werde.
H. Hausier= und unberechtigter Handel
der Zuden.
Unser Staatsministerium des Innern
wlird sich zur Erfüllung des Wunsches und
Antrags Unsrer Stände vom 10. Juli mit
der ohnedieß schon früher beabsichtigten
Revision der über die Verhältnisse der jä-
dischen Glaubensgenossen bestehenden Ver-
ordnungen unverzüglich beschäfeigen, und
Wir werden einen umfassenden Gesetzes-
Enewurf hierüber an die nächste Stände-
Versammlung gelangen lassen.
Jugleich haben Wir genehmiget und be-
fohlen, daß Unsee Kreis-Regierungen und
andere einschlägige Behörden in Ansehung
des Hausier= und unberechtigten Handels
überhaupt, nach den vorgeschlagenen, Unsern
Gesetzen und Verordnungen vollkommen
entsprechenden Bestimmungen, zur strengen
Aufsicht und Vollziehung angewiesen werden.
Was die dießfallsigen Beschwerden der
Seäddte Friedberg, Alchach und Schroben-
hausen betrifft, so ist die ndhere Untersu-
chung derselben verfügt worden.
I. Akademie der Wissenschafeen.
Da Wir bereits eine Revision der Sear
tuten und Einrichrung der Akademie der
Wissenschaften angeordnet haben, so wied