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X. Verpflegungs= und Gorspannsk. sten.)
Die von den Ständen des Recchs in
Antrag gebrachte Aucdehnung der Mormen
des Perdquations-Gesetzes auf die Verpfle-
gungs" und Worspannskosten der inländi-
schen Truppen bei allenfallsggen Durchmär-
schen, worüber die besondern Verordnun-
gen vom J. 1808 bestehen, werden Wir in
Ueberlegung jiehen.
Z. Geschäfts-Organismus.
Wir werden auf die möglichste Vereinfa-
chung des Geschäfts-Organtsmus besondern
Bedacht nehmen und Unsre sämmtlichen Mi-
nisterlen hiernach anweisen.
A. a. Revision der Biertare.
Zur Revision der Tarife für die Bestim-
mung der Biertaxe haben Wir die Einlei-
mung getraffen.
Bb. Bedarf der Staats-Ministerien.
Wie genehmigen den Wunsch, einem je
den Unsrer Staats-Ministerien die zur Be-
streltung seines Amtes erforderliche Summe,
unabhängig von Unserm Finanz-Ministerium,
anweisen, und zur Disposition stellen zu lase
sen, und werden zur Wollziehung desselben.
das Geeiguete quordnen, jedoch sollen alle
sich ergebenden Ueberschüss, genau der Staats-
Kafse berechnet werden.
C. c. Ausscheidung der Penssonärs.
Da die Ausscheidung der Pensionärs nach
den verschiedenen Ministerien bereits bestehr,
so ist dem desfalls gedußerten Wunsche schon
entsprochen.
D. d. Liguidirung der Staats-Dominikal-
Renten.
Die #iquldirung der Staats-Dominikal-
Renten ist hereits angeordnet, und seit mehr
reren Jahren im Gange; dabey werden die
einzelnen Ueberbürdungs-Beschwerden genau
geprüft, und so weit sie sich bestärigen,
werden Wir diejenigen Minderungen be-
willtgen, welche, neben der pflichtmäßigen
Erhaltung des Staatsvermögens, die bil.
lige Rücksicht auf die obwaltenden Ver-
hälcnisse der Betheiligten erheische.
E. e. Beschäftigung der Incwistten; Herstel-
lung der Gefüngnisse.
Wir werden die Ausfährbarkeie des
Wunsches, die Inquistten, zu beschäfeigen,
in Berathung ziehen, dann auf die zweck-
mäßigste Beschäftigung der Seräflinge und.
Herstellung der nach den Bestimmungen des
Straf= Gesehbuchs erforderlichen Gefängnisse
geeigneten. Bedache nehmen lassen.
F. . General-Fiskalokt.
Den wegen einer Einleitung zur Eespa-
rung in Ansehung des General: Fiskalac#k
gedußerten Wunsch, werden Wir in nähere
Barathung nehmen lassen.
6 8. Oberster Rechnungshef.
Da der oberste Rechnungshof über die
Richtigkeit der Rechnungen ohnehin ganz
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