Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

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unabhängig handele, so ist der desfalls ge- 
dußerte Wunsch zwar schon erfülle, Wu 
werden aber die Instruktion jener Stelle in 
dieser Beziehung einer nochmaligen Revi- 
sion unterstellen lassen. 
H. h. Allgemeines Steuer-System. 
Wir haben Unsern getreuen Siänden 
die Bearbeicung eines, für Unser ganzes 
Könizreich allgemeinen Steuer-Systems be- 
reiks zusichern lassen, werden aber unterdessen 
die geeignete Anerdnung treffen, daß die 
allgemeine Landesvermessung nach Maaßgabe 
der bewilligten Fonds auf das cthäligste 
betrieben werde, 
I. i. Ausscheidung der Staatsgebäude rc. 
Die rein administrative Maasregel der 
Ausscheibung sämmrlicher Seaatsgebäude, 
und des Verkaufs der gänzlich Enebehrlichen, 
wird ferner, wie bisher, in Vollzug gesetzt 
werden. 
K. k. Quleseirungen. 
Wir haben Unste sämmrlichen Ministe- 
rien angewiesen, die Quieseirungen nur in 
dringenden Fällen zu begutachten, und die 
Wiederanstellung der tauglichen Quiescenten 
denselben zur besondern Pflicht gemachr. 
L. 1. Besoldungs= Status der Staatks- 
Beamten. 
Den Wunsch wegen einer neuen Regu- 
lirung des Besoldungs: Stacus Unsrer 
Seaatsbeamten werden Wir in Ueberlegung 
nehmen. 
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NMI. m. Pfarrey-Besoldungen. 
Weas die Verbesserung der Pfarrey Be- 
soldungen betrifft, so sind die Pfarreyen in 
den dlrern Kreisen ohnehin zum Theil reich- 
lich und wenigstens hinreichend dotirt; zur 
Verbesserung der Sustentation der Pfarrer 
im Aheinkreise, haben Wir vollkommen be- 
ruhigende Einleitung getroffen. 
N. u. Entschsbigungen für Demolitionen. 
Bey Verwendung der für das laufende 
Etatsjahr noch zu erhebenden Perdquations= 
Gefälle werden Wir nach dem Antrage Un- 
srer getreuen Stände auf die Befriedigung 
der durch die Demolition in St. Nikola und 
Passau Beschädigeen den vorzüglichen Ber 
dacht nehmen. 
III. 
Rachdem Wir nunmehr auf die an Uns 
gebrachten gemeinsamen Beschlüsse, Anträge 
und Wünsche der Stände-Versammlung 
Unsee Allerhöchsten Enrschließungen gegeben 
haden, können Wir Uns bey dem Rückblick 
auf den Gang und die Art der in der Kam- 
mer der Abgeordneten gepflogenen Verhand- 
lungen, welche Wir mit einer eben so ern- 
sten als beharrlichen Aufmerksamkeit verfolgt 
haben, niche beruhigen, ohne einiger in der- 
selben gefaßten — den Bestimmungen der 
Berfassungs-Urkunde und des Edikts, Bel- 
lage X., zuwiderlaufenden — Beschlüsse zu 
erwähnen, welchen eine nicht zu mißkennende, 
auf die Erweicerung des durch die Verfas- 
sungs-Urkunde bezeichneren ständischen Wir-
	        
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