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unabhängig handele, so ist der desfalls ge-
dußerte Wunsch zwar schon erfülle, Wu
werden aber die Instruktion jener Stelle in
dieser Beziehung einer nochmaligen Revi-
sion unterstellen lassen.
H. h. Allgemeines Steuer-System.
Wir haben Unsern getreuen Siänden
die Bearbeicung eines, für Unser ganzes
Könizreich allgemeinen Steuer-Systems be-
reiks zusichern lassen, werden aber unterdessen
die geeignete Anerdnung treffen, daß die
allgemeine Landesvermessung nach Maaßgabe
der bewilligten Fonds auf das cthäligste
betrieben werde,
I. i. Ausscheidung der Staatsgebäude rc.
Die rein administrative Maasregel der
Ausscheibung sämmrlicher Seaatsgebäude,
und des Verkaufs der gänzlich Enebehrlichen,
wird ferner, wie bisher, in Vollzug gesetzt
werden.
K. k. Quleseirungen.
Wir haben Unste sämmrlichen Ministe-
rien angewiesen, die Quieseirungen nur in
dringenden Fällen zu begutachten, und die
Wiederanstellung der tauglichen Quiescenten
denselben zur besondern Pflicht gemachr.
L. 1. Besoldungs= Status der Staatks-
Beamten.
Den Wunsch wegen einer neuen Regu-
lirung des Besoldungs: Stacus Unsrer
Seaatsbeamten werden Wir in Ueberlegung
nehmen.
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NMI. m. Pfarrey-Besoldungen.
Weas die Verbesserung der Pfarrey Be-
soldungen betrifft, so sind die Pfarreyen in
den dlrern Kreisen ohnehin zum Theil reich-
lich und wenigstens hinreichend dotirt; zur
Verbesserung der Sustentation der Pfarrer
im Aheinkreise, haben Wir vollkommen be-
ruhigende Einleitung getroffen.
N. u. Entschsbigungen für Demolitionen.
Bey Verwendung der für das laufende
Etatsjahr noch zu erhebenden Perdquations=
Gefälle werden Wir nach dem Antrage Un-
srer getreuen Stände auf die Befriedigung
der durch die Demolition in St. Nikola und
Passau Beschädigeen den vorzüglichen Ber
dacht nehmen.
III.
Rachdem Wir nunmehr auf die an Uns
gebrachten gemeinsamen Beschlüsse, Anträge
und Wünsche der Stände-Versammlung
Unsee Allerhöchsten Enrschließungen gegeben
haden, können Wir Uns bey dem Rückblick
auf den Gang und die Art der in der Kam-
mer der Abgeordneten gepflogenen Verhand-
lungen, welche Wir mit einer eben so ern-
sten als beharrlichen Aufmerksamkeit verfolgt
haben, niche beruhigen, ohne einiger in der-
selben gefaßten — den Bestimmungen der
Berfassungs-Urkunde und des Edikts, Bel-
lage X., zuwiderlaufenden — Beschlüsse zu
erwähnen, welchen eine nicht zu mißkennende,
auf die Erweicerung des durch die Verfas-
sungs-Urkunde bezeichneren ständischen Wir-