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kungskreises gerichtete Absicht zum Grunde
liegt.
1)
2)
Wir rechnen hieher:
den Beschluß vom i9ten May, daß
der Staͤnde- Versammlung die Be-
fugniß zustehe, eine Bitte um Ver-
anlassung einer Initiative auf einen
Zusatz zu der Verfassung an Uns zu
stellen. Derselbe ist der klaren Be-
stimmung im Tit. X. H. 7. der Ver-
fassungs-Urkunde zuwider, und muß-
te um so mehr Unsee Aufmerksam=
keit erregen, als er einen für immer
geltenden Grundsah festsehen sollte,
gegen den nie ein Zweifel, Wider
spruch oder Einrede statt fände;
den Beschluß vom 16ten Miez über
den Entwu “ einer Instruktion der
zur Censur der politischen Zeitungen
umd Zeieschriften, statistischen und
politischen Inhalrs, angestellten Be-
hörden, wodurch die Kammer sich
gegen die Bestimmungen der Verfas
sungs-Urkunde Tir. X. H. 7., unter ei-
ner nichtigen Wendung, den Antrag
auf Abänderung der Verfassung, und
gegen Tit. VII. I S. 2. u. 10 das Recht
zur Initiatioe in der G.sßgebung
beyzulegen versuchte;
den Beschluß vom 10. May wegen
damals nur als Ausnahme gestatteter
Zulassung Unsrer Staats-Minister zu
den geheimen Sihtungen der Kammer,
52.
ungeachtet sie nach Tit. VII. §g. 24.
der Verfassungs-Urkunde davon auf
keine Weise ausgeschlossen werden kön-
nen, außer, wenn die Kammer zur
Abstimmung über einen berathenen
Gegenstand schreitet, wie es im Tit. 1l
§. 43. des Edikts, Beyl. X., zur Ver-
fassungs-Urkunde vorgeschrieben ist;
4) die Beschlüsse vom 3o. May und
21. Juny auf die von Chistlerische
Beschwerde, wodurch die Kammer der
Abgeordneten von Unserm Staats=
Ministerium der Justn# nicht bloß Auf-
schlüsse und Erläuterungen, sondern
Abstellung der nach ihrem einseirigen
Urtheile befundenen Rechts-Verletzung
verlangte, und dasselbe um die bal-
digst zu treffende Verfügung angieng,
welches den Dispositionen der Ver-
fassungs-Urkunde Tit. X. §. ö,. und.
des Edikts K. Tit. II. & S. 20. und 35.
zuwider läuft.
Das am 15ten d. M. an Unser Sctaats=
Ministerium der Justiz gestellte Ansuchen:
ven der auf eine zugleich mitgetheilte Be-
schwerde des quiescicten Landrichters Schulz
erfolgenden Verfüzgung durch das Intelli-
genz: Blatt Rach icht zu geben, sinden Wir
ungeeignet, und dasselbe mußte Uns um so“
mehr auffallen, als der fünfte Auseschuß eir-
nen ganz Verfassungsmäßigen Beschluß ge
saßt hatte.
Wir fühlen Uns derch die für die un-
(1)