Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

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der letzten Zeit wekteifernde Thätigkeit ausge- 
zeichnet hst; — so hat sich die Kammer der 
Abgcordneten durch gleiche Anhänglichkeir, 
durch gleiche Ansirengung in gründlicher Er 
örterung der Berathungs: Gegenstände, im 
steren Hinwirken auf des Volkes Wohlfahrt 
und Begehren, und in der Entwicklung man- 
cher Wünsche und Gebrechen, welche Uns 
sonst vielleicht unbekannt geblieben wären, 
nicht minder verdiemt gemacht. — 
Wir finden eine vorzügliche Befrieri- 
zung in jenen Bemühungen, welche von 
Seiten der beyden Kammern zum Theile ge- 
meinsam mit Unsern Staats-Ministerien da- 
hin gerichtet gewesen, das Gleichgewicht 
zwischen dem Staats-Einkommen und dem 
Staats= Aufwande herzustellen; — durch 
einen wohlberechneten Schulden, Tilgungs- 
Plan das öffentliche Vertrauen auf den 
Willen und das Vermögen, die Verbind' 
lichkeiten des Staats heilig zu erfüllen, im- 
mer mehr zu befestigen; — durch wesent- 
liche Verbesserungen der Gerichtsordnung 
die Nechtsverwaltung zum Wohl aller Recht- 
suchenden Staatsbürger zu sichern und zu 
befördern; — durch eine zweckmäßige Joll- 
einrichtung die billigen Ansprüche des Han- 
dels= und Gewerbstandes, so wie der Pro- 
ducenten zu befreiedigen und überhaupt Un- 
srer Aufmerksamkeit Gegenstände und Ein- 
richtungen zu empfehlen, welche Wir nun- 
mehr einer um so sorgfältigern Prüfung über- 
geben, und welche die nach den sich erge: 
  
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benden Resultaten mögliche und rchhliche 
Berücksichtigung und Anwendung finden 
werden. 
Wie sind forthin der unerschüerlichen 
Ueberzeugung, daß nur durch Verfassungs" 
mäßiges, gemeinschaftliches Zusammenwieken 
der Stände Unsres Reichs mit den obersten 
Regierungs-Organen das Vertrauen Unseer 
getreuen Unterthanen zu Uns und Unsren 
Seellen gewinnen; ihre zuversichtliche Hoff= 
nung auf allmählige möglich größte Erleich- 
terung aller Lasien sich erhöhen, und die oft 
bewährte Liebe und aufrichtige Anhänglichkei 
Unsres treuen und biedern Volks gegen 
Uns und Unser Königliches Haus sich dauer- 
haft befestigen könne. 
Nur alstann, wenn bieselbe Ueberzeu- 
gung die beiten Kammerh Unsrer Ständer 
Versammlung glelch durchdringk, und sich 
im Werke, wie in Worten, aussoricht, kön- 
nen Wir dem Vertrauen in die wiederhel- 
ten feyerlichen Betheurungen — die Ver: 
fassung unverlezt und in allen ihren Be- 
stimmungen zu befolgen — in Unstem Kä- 
niglichen Gemüthe Raum geben, und Uns 
der lebendigen Erscheinung des reinen Bil- 
des erfrenen, unter welchem Wir Uns in der 
Versammlung der Stände eine Stuͤtze des 
Throns und eine Wohlthat der Nation ger 
dacht haben. 
Indem Wir nun die erste lange und
	        
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