Frey: sind die Getreidgattungen, und Bagage der Reisenden.
Verboten Ist Salz, insoferne nicht besondere Verträge dessen Durchg
Anmerkung.
Paquets unter und bis 25 Pfund haben
von
ang gestatten.
x hl.
bis so „ à „
„ 5 „ 128 „„ 21 7 -0
von jeder Stunde als — — —* zu enmichten.
143 144
Lit# A. zur Bellage 111.
Durchgangs= Zoll-Tariff.
SZollbare Gegenstände. Belegung
von jedem kr. .
Alle Gürer und PSu welche hiernach nicht besonders ausgenom-
men, und belegt sind, unterliegen kelner Durchgangs - Zollgebaͤhr Srorco Tenta.
zu Wasser und zu Lande . . . und 9isse —
Fisser, alre, leere, zum Füllen Set ll
heldfrschte naͤmlich Heldetorn- Oirse- erisen, tinsa, ewipsein —W—
d Rüben *— 3 —
eefltrr zum Stadidienste, als Chailen, Carroffen, 46 en-ame —
„ „ Oekonomiedienste, große . . 28 3—
„ „ „ „ „ kkleine, als Schuhkarren, Schlinen ic. — — 1—
Gips in Fässeln à1 daßt u. Stundel 1
Holz, alles Baus Brenn= und Werk P0%. auch Bretter, Dauben, Fel-
en, Reife, Schindeln, Weinpf hle, Stangen, “ Hol-- Guwenwerth
Katen und Lohrinden . . uberhaupis :-
Lallaafgeschümt .. .... STIMde — 1
Schiffe und dergleichen große Waserfahtzeuge .. . rc . Studss 3—
„ „ „½ kleinere, auch Floe, einfache . . — — 1—
Sceeine, alle Bau= Bruch= Mühl= Pflaster -, Kalk-, Gips-, Schie-
fer- und Ziegelsteine, auch Steinkohlen, Torf oder Moor: Erde,
Kies, gememer Sand, gemeine Erde und Thon, auch Eisensteine
a) zu kande von jeder einspännigen sssubt uũtberanil r —
k spaͤnnigen ... – — 3 —
b) zu Wasser, von kleinern Fahrzeugen und Floͤßen – — 4
grbßern oder Schiffen . . — □— 15 —
Bieh,, nämlich Pferde, Maulthiere, Ochsen, Stiere, Kühe, Rinder —...— .
gauen Eseln, Kaͤlber, Schaafe grd Widder. Bbde,
Geise, Schwelne und Frischlin . — — 1
Kitze, Laͤmmer und Spanferkel . . . . e o —