Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

  
  
  
  
  
  
  
  
Frey: sind die Getreidgattungen, und Bagage der Reisenden. 
Verboten Ist Salz, insoferne nicht besondere Verträge dessen Durchg 
Anmerkung. 
Paquets unter und bis 25 Pfund haben 
von 
  
ang gestatten. 
x hl. 
bis so „ à „ 
„ 5 „ 128 „„ 21 7 -0 
von jeder Stunde als — — —* zu enmichten. 
143 144 
Lit# A. zur Bellage 111. 
Durchgangs= Zoll-Tariff. 
SZollbare Gegenstände. Belegung 
von jedem kr. . 
Alle Gürer und PSu welche hiernach nicht besonders ausgenom- 
men, und belegt sind, unterliegen kelner Durchgangs - Zollgebaͤhr Srorco Tenta. 
zu Wasser und zu Lande . . . und 9isse — 
Fisser, alre, leere, zum Füllen Set ll 
heldfrschte naͤmlich Heldetorn- Oirse- erisen, tinsa, ewipsein —W— 
d Rüben *— 3 — 
eefltrr zum Stadidienste, als Chailen, Carroffen, 46 en-ame — 
„ „ Oekonomiedienste, große . . 28 3— 
„ „ „ „ „ kkleine, als Schuhkarren, Schlinen ic. — — 1— 
Gips in Fässeln à1 daßt u. Stundel 1 
Holz, alles Baus Brenn= und Werk P0%. auch Bretter, Dauben, Fel- 
en, Reife, Schindeln, Weinpf hle, Stangen, “ Hol-- Guwenwerth 
Katen und Lohrinden . . uberhaupis :- 
Lallaafgeschümt .. .... STIMde — 1 
Schiffe und dergleichen große Waserfahtzeuge .. . rc . Studss 3— 
„ „ „½ kleinere, auch Floe, einfache . . — — 1— 
Sceeine, alle Bau= Bruch= Mühl= Pflaster -, Kalk-, Gips-, Schie- 
fer- und Ziegelsteine, auch Steinkohlen, Torf oder Moor: Erde, 
Kies, gememer Sand, gemeine Erde und Thon, auch Eisensteine 
a) zu kande von jeder einspännigen sssubt uũtberanil r — 
k spaͤnnigen ... – — 3 — 
b) zu Wasser, von kleinern Fahrzeugen und Floͤßen – — 4 
grbßern oder Schiffen . . — □— 15 — 
Bieh,, nämlich Pferde, Maulthiere, Ochsen, Stiere, Kühe, Rinder —...— . 
gauen Eseln, Kaͤlber, Schaafe grd Widder. Bbde, 
Geise, Schwelne und Frischlin . — — 1 
Kitze, Laͤmmer und Spanferkel . . . . e o — 
 
	        
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