Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
163 — 164 
t Sollbare Gegenstände. Eingangs-Zoll#lusgangs-Zol Bemerkungen. 
sn von jebems tl. ] Fr oen sedem) f. 
9FKrauenels . spoCk.-258poCt.-1-z 
287desche . . . ——25-— t- 
288«Fküchte,Feldftüchte,alle,wel- 
che inländische Grenzbewohner auf 
ihren eigenchüml. Gründen im Aus- 
lande erbauen, und in ihrem rohen 
Zustande einführen, so wie jene, 
welche ausländische Unterthanen auf 
ihren eigenthüml. Gründen im In- 
lande erbauen, und gleichfalls im 
rohen Zusiande ausführen — frey — frey 
280 Früchte, alle Getreidgattungen: · 
Weizen oder Kern, Fesen, Spelz, — se#. nach der] #xFbis 
Spelg, Korn oder Roggen, Gerste, Pruteg. 15 
Haber und Wicken. ! P. C. 
200„ Bohnen Schaͤffl 6 
àaoss Brein oder Hirse ——8 LdKe# m Aus- 
20 Erbsen . . — —8 1 4%% m ro 1%% 
:d – — — ndelt wird, dann etrit 
33 « Räder-Postk- ftey — 2 das Doppelte der neben- 
3 ; Lirchen p Schaͤfi — 3 tehenden Gebühren ein. 
200„ Erdäpfel und Rüben Ü — —6 
9„ Baum-Friüchte: 
alles gemelne Landobst, auch 
gemeine Nüsse " 5%0% SpoCt—%6# 
29 diese gedoͤrrt, getrocknet. — 14%% —61 
29 „ „ feine, frische, im Lande nicht 
vorhandene, als Citronen, . 
Castanien ic. . . -14o——12- 
zoo,,,,feineaudländische,getrock- 
nete, gedbrrte, als Cibeben, 
Datteln, Feigen ꝛc. . — 3s20 — 123 
3ol„ alle eingesottenen, kandirten— 0— 224 
„ " spann v 6 2 Van· — ## 
Scal utterkräuter fär das Vieh. — frey 5 “t 
303Galanterie-Waaren, worunter 24 4%%%%%i 
nicht allein Gold= und Silber, dann teseht. 
vergoldet und versilberte Waaren 
verstanden werden, sondern über- 
haupts alle Waaren die im Galan- 
terie: Handel unter einander vor- 
kommen, wenn auch ein oder der 
andere Arkikel im Einzelnen geringer 
belegt wire[32o|— —50 
  
  
  
  
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