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Nro. 3.
München, Sonnabends den 20. Juny 1822.
Inhalt.
Gesesz, den Eintritt der Großjährigkeit mit dem zurückgelegken 21sten Jahre in den vormals Fuldalschen.
Gebiets-Theilen und in dem Markte Redwitz betr. Siebente Beilage zu dem Abschiede für dle
Stände-Versammlung des Königreichs Baiern.
Gesetz, October 1313 das zuruͤckgelegte ein und
den Eintritt der Großjaͤhrigkeit mit dem
zuruͤckgelegten 2#sten Jahre in den vormals zwanzigste Lebensjahr als der Termin,
Fuldaischen Gebiets-Theilen und in dem 1
Markte Redwitz betr. mit welchem die Großjährigkeit allgemein
Ma ximilian J o seph, einzutreten hat, festgesetzt worden, in
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern. den ehemals Fuldaischen Aemtern Bruͤ-
D. durch die Verordnung vom 26. ckenau, Hammelburg und Weihers, und
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