Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

   
  
  
   
    
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Nro. 3. 
  
München, Sonnabends den 20. Juny 1822. 
  
  
Inhalt. 
Gesesz, den Eintritt der Großjährigkeit mit dem zurückgelegken 21sten Jahre in den vormals Fuldalschen. 
Gebiets-Theilen und in dem Markte Redwitz betr. Siebente Beilage zu dem Abschiede für dle 
Stände-Versammlung des Königreichs Baiern. 
  
Gesetz, October 1313 das zuruͤckgelegte ein und 
den Eintritt der Großjaͤhrigkeit mit dem 
zuruͤckgelegten 2#sten Jahre in den vormals zwanzigste Lebensjahr als der Termin, 
Fuldaischen Gebiets-Theilen und in dem 1 
Markte Redwitz betr. mit welchem die Großjährigkeit allgemein 
  
Ma ximilian J o seph, einzutreten hat, festgesetzt worden, in 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern. den ehemals Fuldaischen Aemtern Bruͤ- 
D. durch die Verordnung vom 26. ckenau, Hammelburg und Weihers, und 
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