Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

Beraͤußerungen, — Verkuͤndigungs-Art. 
V. 
Veräuße rungen (Zwangs-) von Immeobi- 
lien im Nheinkreise. 
Königl. Genehriugung der von den Ständen 
des Reichs gemachten Vorschläge zur Abän- 
derung in dem ihnen vorgelegten Gesetz- 
Eutwurfe über Vereinfachung des Verfah- 
rens bey Zwangs, Veräußerungen von Im- 
mobilien im Nheinkreise S. 7. Geseh selbst 
S. 103—102. 
Königk. Entschließung auf den Wunsch der 
Stände wegen Vorlage eines Gesetz-Ent- 
wurfes zur Vereinfachung des Verfahrens 
bey Zwangs-Veräußerungen von Mobilien, 
und bey Versteigerung der Güter von Min- 
derjährigen im Nheinkreise S. 12. 
Verkündigungs-Art der Einkindschafts- 
Verpfändung. — Zwangs-Veräußerungen. 
Verträge im Unter-Mainkreise.- Gesetz hiernber 
S. 8. 190 - 204. 
Verpfändung der Lehen. Sieh »Lehen.« 
Versteigerung. Sieh „Veräußerung. 
Verwaltungsstellen (Staats-). Kenigl. 
Entschließung auf den Antrag der Stände des 
Reichs, die Wirkung der Anmeldung von For- 
derungen bey den Staats-Verwaltungsstellen 
betr. S. 15. 
3. 
Zugviehsteuer. Sieh „Steuer.“ 
Zwangs-Veräußerungen ven Mobilien 
und Immobilien, dann Vertheilung und Ver- 
steigerung der Güter von Minderjährigen im 
#heinkreise. Sieh „Veräußerung.“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.