Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1828. (5)

Gesetzblatt 
fuͤr das 
K 5 
ni greich Bayern. 
  
XII. Stück. München, Sonnabends den 20. September 1828. 
  
Inhalt. 
Gesetz, die Revision des Lehen-Edsctes betr. — Neunte Beylage zum Abschiede sür die Stäade- 
Versammlung. 
  
Gese, 
die Revision des Lehen-Edictes betreffend. 
  
udwig, 
von Gottes Gnaden, König von Bayern, 
1c. 2c. 
Wi- haben das Lehen= Edict vom 7. 
Jul. 1808 in Berücküchtigung des von der 
Stände-Versammlung des Jahres 1325 
vorgekragenen Wunsches, einer Newision in 
denjenigen Puncten, deren Abänderung ge- 
dachter Wunsch bezielte, unterwerfen lassen, 
und verordnen nunmehr hierüber, nach 
Vernehmung Unseres Staatsrathes und 
mit Beyrath und Zustimmung Unserer 
Lieben und Getreuen, der Stände des 
Reiches, wie folge: 
1. 
Die Verbindlichkeit Unserer Lehen- 
leute zur Stellung von Lehenpferden, und 
die in dem Lehen-Edicte FF. 81 — 1u53. 
anstatt dieses Lehendienstes dem Ritterlehen 
auferlegte Ablösungstare soll, vom 1. Oct. 
1328. an, gänzlich und ohne Ausnahme 
aufgehoben seyn. 
(2.)
	        
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