Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

Gesettzblatt 
fuͤr das 
Konigreich Bayern. 
  
10. 
— 
München, Freytags den 13. Jänner 1837. 
  
Inhalt. 
Geses über das Staatsschuldenwesen (Beplage X. zum Abschlede für dle Stände-Versammlung). 
  
  
Gesetz 
uͤber 
das Staatsschuldenwesen. 
Ludwig, 
von GSottes Gnaden König von Bayern, 
„2c. 2c.e 
Wir haben in Ansehung des Staats- 
schuldenwesens nach Vernehmung Unseres 
Staatsraths unter dem BVeyrathe und der 
Zustimmung Unserer Lieben und Ge- 
treuen, der Stände des Reiches, beschlos- 
sen und verordnen hiedurch, wie folgt: 
8. 1. 
Der Zuwachs an Staatsschulden aus 
aͤlteren Rechtstiteln, wie solcher nach den 
Rechnungen Unserer Staatsschuldentil- 
gungs-Anstalten in den Jahren 181/ bis 
18
	        
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