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2) ein Kapital von 100 fl. verzinslich zu
34 pCt. mit 3 fl. 20 kr. wird ausge-
druͤckt:
a) in einer Mobilisirungs--Obligation
von 60 fl. ao kr. Kapital zu a pCt.
also 2 fl. 40 kr.
b) in einer Mobilisirungs-Obligation
zu 33 fl. 20 kr. Kapital zu 2 pEt.
also . — fl. ao kr.
thut obige Summe:
100 fl. Kapital . 3 fl. 20 kr.
Zinsen.
5) ein Capital von 100 fl. verzinslich zu
3 pCt. mit 3 fl. wird ausgedrückt:
a) in einer Mobilisirungs-Obligation
von 50 fl. Kapital zu 4 PCs.
also .Hfl.
b) in einer Mobilisirungs-Obligatien
von 50 fl. Kapital zu 2 PCt.
also 1 fl.
thut obige Summe:
100 fl. Kapital 3 fl. Zinsen.
4) ein Capital zu 100 fl. verzinslich zu
21 pCt. mit 2 fl. 30 kr. wird ausge-
drückt:
a) in einer Mobilisirungs-Obligarion
von 25 fl. Kupital zu 4 PpéCt.
alsoo fl. — kr.
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b) in einer Mobilisirungs-Obligation
von 75 fl. Kapital zu 2 pCr.
also 1 fl. 30 kr.
thut obige Summe:
100 fl. 2 fl. 30 kr.
Zinsen.
V. 10.
Denjenigen Staatsschuldurkunden der
Stistungen, welche obwaltender Hinder-
nisse wegen nicht in Mobilisirungs-Hapiere
umgewandelt werden können oder wollen,
sollen Zins-Coupons beygegeben werden.
Denjenigen Sctiftungen, welche aus dem
Besize ihrer Schuldurkunden gekommen, je-
doch noch rechtmäßige Eigenthümer dersel-
ben sind, und als solche die Zinsen be-
ziehen, wird gestattet, daß die auf sie
lautenden Staats-Obligatienen Behufs der
Mobilisirung stempel= und tarfrey amorti-
sirt werden.
6. 11.
Far die bereits angelegten Cautions-Capi-
talien soll der Zinsfuh von 5 Procent
beybrhalten, oder den Cartionspflichtigen,
wenn seiner Zeit die Herabsetzung der Zin-
sen ihrer Capitalien auf 4 Procent statt
findet, frey gestellt werden, ob sie die Cau-