Gesetzblat t
für das
Königreich Bayern.
Mo.
4.
..
München, Mittwochs den 1. September 1831.
Inhalrt.
Gesetzz Die Aufhebung des Gradations-Stempels von Lehrureversen betreffend.
Gesetz,
die Aufhebung des Gradations-Stempels von
Lehenreversen betressend.
Ludwig
von Gottes Gnaden König von Bayern
„rc. 2c.
W. haben Uns bewogen gefunden,
die von Unseren Tyron= und Ritter-
lehen-Vasallen wehrfältig vorgetragenen Ge-
suche wegen Aufhebung des Gradations=
Stempels von Lehenreversen bey dlteren
Lehenfällen in Berücksichtigung zu nehmen,
und verordnen nunmehr hierüber nach
Vernehmung Unseres Staatsrathes und
mit Beyrath und Zustimmung Unserer
Lieben und Getreuen, der Stände des
Reiches, wie folgt:
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