Contents : Die Freimauerer, deren Ursprung, Geschichte, Verfassung, Religion und Politik.

 

VII.  Die  Verfassung  des  Freimaurerbundes.

er  Freimaurerbund  wird  oft,  sowohl  innerals
  außerhalb  seines  Kreises,  ein  Orden
genannt.  Dieser  Ausdruck  ist  durchaus
falsch  und  beruht,  er  mag  gebraucht  werden
von  wem  er  will,  auf  unrichtigen  Ansichten
und  Vorurteilen  bezüglich  der  Entstehung
und  Geschichte  des  Bundes.  Der  letztere  hat  nicht  die  mindeste
Ahnlichkeit  mit  einem  Orden,  weder  mit  einem  Mönchs-,
noch  mit  einem  Ritterorden,  —  mit  einem  Mönchs--  oder
geistlichen  Ritterorden  deshalb  nicht,  weil  die  Mitglieder
solcher  Orden  gewisse  Gelübde  hinsichtlich  ihrer  Lebensart
ablegen  müssen  und  in  ihrer  freien  Bewegung  an  vielfache
Regeln  gebunden  sind,  —  mit  einem  weltlichen  Ritterorden
nicht,  weil  ein  solcher  nur  auf  gewisse  Verdienste  oder  andere
Veranlassungen  hin  verliehen  wird  und  nicht  willkürlich  gesucht
  werden  kann.

Es  ist  sogar  zweifelhaft,  ob  auch  der  Ausdruck  „Freimaurerbund“
  richtig  ist;  denn  ein  Bund  beruht  auf  einer
allgemeinen  Organisation  aller  seiner  Glieder,  auf  gemeinsamen
  Vorschriften  für  dieselben  und  auf  einem  durchgreifenden
geordneten  Verkehre  zwischen  denselben.  Diese  Erfordernisse
sucht  man  aber  in  der  Freimaurerei  vergebens;  dieselbe  bildet
vielmehr  einen  Inbegriff  von  Bünden,  die  unter  sich  voll-