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Geschaͤftsganges und der Abstellung unnbthi-:
ger Viekschreiberey Unsere besondere Auf-
merksamkeit zugewendet, und Unser desfall-
siges Bestreben durch eine Reihe von Anord-
nungen beurkundet.
Wir sind daher dem von den Ständen
in den Gesammt-Beschlüssen über das Finanz-
Gesetz und die
Wunsche längst entgegen gekommen, und wer-
den auf denselben auch künftig den geeigneten
Bedacht nehmen.
3.
Stellung und Besetzung
zelner Behdrden.
ein-
Bei den Uns zustehenden Bestimmungen
Über die Organisation und Besetzung der ver-
schiedenen Behdrden, über den Wirkungskreis,
über die Zuständigkeiten und über den Ge-
schäftsgang derselben, sind die Anforderungen
des Dienstes und die verfassungsmäßigen Be-
stimmungen über Verantwortlichkeit jederzeit
nach Gebühr berücksichtiget worden, und wer-
den auch künftig in gleicher Weise berücksich-
tiget werden.
Wir haben daher die desfalls in den Ge-
sammt-Beschlüßen über das Finanzgesetz und
die Nachweisungen, dann über die Verbesserung
der Rechtspflege in den Regierungebezirken
diesseits des Rheins von den Ständen Uns
vorgelegten Anträge, insbesoudere jene über die
Verhältniße des obersten Kirchen= und Schul-
rathes und der obersten Baubehdrde, dann über
die Besetzung der Administratiofkellen im allge-
meinen, über die schleunige Wiederbesetzung
der im Justigfache erdffneren Stellen, und der
Nachweisungen vorgetragenen
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Aufstellung von Functionären bei den band=
gerichten nicht zureichend motivirt gefunden.
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Quiescirung activer Staatsdiener
und Wiederanstellung von
Quiescenten.
Da die Versetzung activer Staatsdiener in
den Penssons= oder Ruhestand außer den in
der IXen Beplage zur Verfassungs-Urkunde
9. 22. vorgesehenen Fällen durchaus nur be
dem Eintritte der erheblichsten dienstlichen
Rücksichten erfelgt — bey der Wiederanstellung
von Quiescenten aber die Befähigung und die
früheren Verhältnisse nicht unbeachter gelassen
werden, so ist den desfalls in dem Gesammt-
Beschluße über die Nachweisungen ausgedrück-
ten Wünschen entsprochen.
5.
Qnalification der Staatsdienst--
Adspiranten.
Wir werden, wie biober, so auch künftig
bei der Anstellung im Staatödienst die ge-
bührende Rücksichtnahme auf die wissenschaft-
lichen Bestrebungen und die literdrische Fort-
bildung der Adspiranken eintreten lassen.
Die mit der Begutachtung beauftragten
Scellen haben hierauf besondere Aufmerksamkeit
zu richken.
6.
Gerichts-Organisarton und Bau der
Untersuchungs Gefängnisse.
Wir haben bis jetzt schon die Abtheilung