Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

131 
seuerfesten Bibliothek= und Archiv- 
Gebäudes eine durchaus unüber- 
schreitbare Maximal: Summe von 
300,000 fl., unter der sepeciellen 
Verantwortlichkeit des Ministers da- 
für, daß der Bau nur insoferne 
begonnen werde, als volle Bürg= 
schaft besteht, daß durchaus kein 
nachträglicher Zuschuß, sey es à 
Conto der Currentgefälle, sen es à 
Conto der Erdbrigungen, nothwen- 
dig werde; 
Mn) an jährlichem Zuschuß für den lau- 
fenden Dienst, nämlich: 
600, Oo0 fl. für den Milit= Erat — 
mit 200,000 fl. jährlich — für die 
3 Jahre 185 1/(J4, dann 
882,000N fl. oder jährlich 147,000 fl. 
zur Completirung des Reservefonds bis 
zu dem Betrage von 450,000 fl., 
sohin zusammen 1/182,000 fl. 
werden aus den Ernbrigungen der zweyten 
Finanz-Periede bestritten. 
Uebrigens werden noch aus den Er- 
übrigungen der II. Finanz-Periode die Ko- 
sten der Rheindurchstiche besiritten, inso- 
weit sie im Wasserbau-Etat des laufenden 
Dienstes nicht vorgesehen sind. 
&. 12. 
Dagegen sinden für Rechnung der 
verschiedenen Ausgabs-Etats von 82 4/51. 
132 
Rückgriffe auf die Erübrigungen, Aus- 
stände und Vorräthe der zwenten Finanz- 
Periode nicht Statt; jedoch wird hiedurch 
die Bezahlung der im Laufe der zweyten 
Finanzperiode, innerhalb der Gränzen der 
General-Etats, wirklich verfallenen Ausga- 
ben keineswegs ausgeschlossen. 
Tit. II. 
Von den Staatseinnabmen. 
9. 13. 
Zur Bestreitung der Tit. I. bestimm- 
ten Staatsausgaben sind dem Finanz: Mi- 
nisterium die in der Beplage litt. B. vor, 
anschlägig festgesetzten Einnahmen zuge- 
wiesen. 
. 1 
Ausserdem wird demselben für das erste 
Jahr der dritten Finanz-Periode aus den 
Ausständen der zweiten Finanz Periode eine 
Summe von 244,000 fl. zur Deckung des 
durch Rückstände sich ergebenden momenta- 
nen Entganges zugewiesen. Eine gleiche 
Summe hat dasselbe jedoch am Schlusse 
der dritten Periode zu gleichem Behufe 
für den Dienst der vierten Periode verfuͤg- 
bar zu stellen. 
# 15. 
An directen Steuern 
der sechs 
sind für jedes 
Jahre vom 1. Oktober 1831.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.