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seuerfesten Bibliothek= und Archiv-
Gebäudes eine durchaus unüber-
schreitbare Maximal: Summe von
300,000 fl., unter der sepeciellen
Verantwortlichkeit des Ministers da-
für, daß der Bau nur insoferne
begonnen werde, als volle Bürg=
schaft besteht, daß durchaus kein
nachträglicher Zuschuß, sey es à
Conto der Currentgefälle, sen es à
Conto der Erdbrigungen, nothwen-
dig werde;
Mn) an jährlichem Zuschuß für den lau-
fenden Dienst, nämlich:
600, Oo0 fl. für den Milit= Erat —
mit 200,000 fl. jährlich — für die
3 Jahre 185 1/(J4, dann
882,000N fl. oder jährlich 147,000 fl.
zur Completirung des Reservefonds bis
zu dem Betrage von 450,000 fl.,
sohin zusammen 1/182,000 fl.
werden aus den Ernbrigungen der zweyten
Finanz-Periede bestritten.
Uebrigens werden noch aus den Er-
übrigungen der II. Finanz-Periode die Ko-
sten der Rheindurchstiche besiritten, inso-
weit sie im Wasserbau-Etat des laufenden
Dienstes nicht vorgesehen sind.
&. 12.
Dagegen sinden für Rechnung der
verschiedenen Ausgabs-Etats von 82 4/51.
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Rückgriffe auf die Erübrigungen, Aus-
stände und Vorräthe der zwenten Finanz-
Periode nicht Statt; jedoch wird hiedurch
die Bezahlung der im Laufe der zweyten
Finanzperiode, innerhalb der Gränzen der
General-Etats, wirklich verfallenen Ausga-
ben keineswegs ausgeschlossen.
Tit. II.
Von den Staatseinnabmen.
9. 13.
Zur Bestreitung der Tit. I. bestimm-
ten Staatsausgaben sind dem Finanz: Mi-
nisterium die in der Beplage litt. B. vor,
anschlägig festgesetzten Einnahmen zuge-
wiesen.
. 1
Ausserdem wird demselben für das erste
Jahr der dritten Finanz-Periode aus den
Ausständen der zweiten Finanz Periode eine
Summe von 244,000 fl. zur Deckung des
durch Rückstände sich ergebenden momenta-
nen Entganges zugewiesen. Eine gleiche
Summe hat dasselbe jedoch am Schlusse
der dritten Periode zu gleichem Behufe
für den Dienst der vierten Periode verfuͤg-
bar zu stellen.
# 15.
An directen Steuern
der sechs
sind für jedes
Jahre vom 1. Oktober 1831.