Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

  
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welchen die effektive Ausgabe fuͤr obige Remunerationen den 
Voranschlag hiefür von 52,000 fl. überschreitet. 
IX. Auf den Etat des Königl. Staatsministeriums der Finanzen, 
einschlleßlich der Besoldung des Ministers . . 
X. Auf Scaats, Anstalten, und zwar 
1) auf Erziehung und Bildung 1,025, 10 fl. 
womit auch die Mittel gegeben sind, für eine jede der 3 Lan- 
desuniversitckten jährlich 5000 fl. und für die Dotatlon der 
Volksschulen und Gymnasien 244,000 fl. verwenden zu können. 
Zu obiger Summe ad 1,025,110 fl. kommen die in Folge 
der Kreislasten-Ausscheidung auf das Staaksaerar übernomme- 
nen Beyträge des Nheinkreises zur Hebammenschule in Würz- 
burg ad 500 fl. beozusetzen, wornach sich die Summe des 
Etats auf Erzlehung und Bildung auf 1,025,610 fl. festsetze. 
Hievon gehen auf die Kreise 713,010 fl. über, und . 
v. ebleiben als Centrallasten. 
2) Auf Cultus, und zwar 
a) auf den katholischen Cultus 1,046, 202 fl. 
b) auf den protestantischen Cultus 300, 325 fl. 
darunter sind die Mittel begriffen, um 
a) 10,000 fl. fährlich für den Unterstühungsfond 
für Pfarrer-Wittwen und Waisen aller ache 
Kreise, 
H) 4000 fl. jährlich zur Bildung eines Pensions- 
sonds für protestantische Geistliche, und 
7) 6,500 fl. zur Verbesserung der Besoldungs= und 
Regie-Erigenzen des Ober-Consistoriums und der 
Consistorien 
verwenden zu können. 
14. 
772,000 fl. 
3211,700 fl.
	        
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