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diesseits des Rheins erhobenen landgericht-
lichen Sporteltantiemen vom 1. Oktober 1831.
an aufgehoben seyen.
2. an Stempelgefaͤllen 812,698 fl.
3. an Aufschlagsgefaͤllen 4, 7 20, Ooo fl.
4. an Zellgefällen 2, , Ooo fl.
III. Aus Staarsregalien und Staatsanstalten:
1. aus Salinen und Bergwerken, . . . «.-,288,021fl.
2. an Postgefällen . . . . . . 330,000 fl.
3 an Lotteg'faͤllen . . . . 4,190,155fl.
»k.anEcträJnißcnchGesctz-undchierungsblattes . 25,o«ofl.
5. an uͤbrigen Einnahmen . . . . . 18,076fl.
IV. Aus Staats-Domainen:
1. aus Staatsforsten, Jagden und Triften . . 1,822,000 fl.
2. aus Oekonomien und Gewerben 350,0 5 fl.
hieran werden jedoch an Wohnungs-An-
schlägen in Folge der Ausscheidung an die
Kreise überwiesen 70,022 fl.
es verbleiben sohin den Staatsfonds . 320,078 fl.
3 an lehen , grund -, gerichts-, zins= und
zehenrherrlichen Gefällen . . 4,aoo,442fl.
4.anEinnahmcnausStaats-Ackiv-Kapikalien . 473,367st.
V. An besonderen Abgaben:
101,571 fl.
hieran fallen jedoch in Folge der Ausscheidung die Beytraͤge
der Kreissonds im Rheinkreise zum Unterhalte der Krei-kasse
mit . . . . . . lkJZSsi
hinweg, und verbleiben sohin nur mehr . . , 87,430si,
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