Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1834. (7)

XXV 
L. 
Landgerichte. Mehrbedarf des Etatso der 
Landgerichte von 60,000 fl. wird ersetzt. 
S. 78 und 80. Art. III. 
Landräthe. Königliche Erklärung bezüglich 
des Antrages der Stände wegen Entschä- 
digung der Landräthe. S. 21 u. 22. 
Lastfuhrwerke. Tarif, nach welchem bey 
denselben das Chauseegeld erhoben wird. 
S. 173. ff. 
Lokalstiftungs-Vermögen. Verwaltung 
deoselben in den Städten dritter Klasse. 
S. 116. 6. 8. 
M. 
Magistrate. Bildung derselben: 1) in Städ- 
ten erster Klasse. S. 116. 9. 8. Nr. 1. 
2) in den Städten zweyter Klasse. S 
116. . 2. Nr. 2. 3) in den Städten 
und Märkten drikter Klasse. S. 110 u. 
117. Nr. 3. Wahl des Magistrates. 
S. 120. ö. 11. Rechte, Pflichten und 
Obliegenheiten des Magistrates bezüglich 
des Communal= und des Lokal-Stiftungs- 
Vermögens c. Verleihung von Gewerbs- 
GEorechtigkeien S. 120 — 422. . 12. 
und 6. 
—is Bestimmungen über de- 
ren Qualifikation ꝛc. S. 118 — 120. 
6. 0 u. 10. 
Maximum der Kreisumlagen. Sieh Kreis- 
Umlagen. 
„Militáärfohlenhof. Königliche hierauf be- 
lügliche Erklärung. 6. 18. 
N. 
Nachweise. Königliche Erklärung auf den 
von den Siänden beantragten Nachweig 
XXVI 
über den Stand der bayer. Hypotheken= 
und Wechselbank. S. 11: 
Nachweise. Nachweisungen über Verwendung 
der Staatseinnahmen. Königl. hierauf be- 
zügliche Erklärung. S. 10 — 13. 
Nahrungsstand wird als hinreichend gesl- 
chert zur Ansäßigmachung und Ver- 
ehelichung angesehen. S. 130 — 138. 
a, b, c, d. 
Nutzeigenthum. Nachweis desseeben Behufs 
der Ansäßigmachung und Verehelichung. 
S. 138. 
P. 
Pensions-Amorkisationskasse. Stand 
Lsteie während der Jahre 1333, 1822 
831. S. 18. Nr. 2. 
R. 
Reisende. Bestimmung hinsichrlich der Be- 
Jahlung des Weggeldes von Seiten der 
Reisenden. S. 176. Anmerk. 
Repartition, des Mehrbedarfs von 60000 sl. 
des landger. Etats; Vollzug derselben. 
S. 80. 
Retatkreis; erhält bis zur Einführung der 
definitiven Steuer auf Abrechnung einen 
jährlichen Nachlaß an der aes 
von 100,000 fl.; S. 72. 6. 4 
Rheinkreis; Verfahren bey der Ertradition 
der vollendeten Kataster im Rheinkreise. 
S. 74. ö. 7. 
— — Gesetz öber Vervollständigung der 
im Rheinkreise geltenden gesetzlichen Be- 
stimmungen bezüglich der Branostiftun= 
gen. S. 45. 48 (Bezugnahme im Absch. 
S. 9) Gleichzeitige Versicherung in der
	        
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