Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1834. (7)

Gesetzblakt 
für 
das 
Königreich Bayern. 
  
W. 
13. 
  
München, den ½1. Juli 1834. 
  
Inhalt: 
Gese über dle Erbaunug eines Kanals -* Verbindung des Rhelns mit der Deuau. (XAlI. Beylage zum #b- 
sclede fuͤt dle Ständeversammlung. 
  
Geset, 
Über die Erbauung eines Kanals zur Verbin- 
dung des Rheins mit der Donau betreffend. 
Ludwig 
von Gottes Gnaden König von Bayern 
2c. 2c. 
Wi haben in Erwägung der großen 
Vortheile, welche die Verbindung des 
Nheins mit der Donau vermittelst eines letz, 
teren Fluß mit dem Main verbindenden 
Kanals der Agricultur, dem Handel und 
den Gewerben Unseres Königreiches durch 
ungemeine Erweiterung des Absatzes roher 
Drodukte, Beförderung des allgemeinen 
Verkehrs und neuer Verbindungen mit 
den größten Communikationsmitteln des 
Auslandes zuzuwenden geeignet ist, nach 
Vernehmung Unsers Staatsraths und 
14
	        
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