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neu und Quiescenzgehalte der unmittel-
baren und mittelbaren Staatsdiener. S.
84. á. 73.
Weitere gesetzliche Bestimmnng beim Voll-
zuge der Auspfändung. S. 85. J. 74. f. f.
Gesetzliche Bestimmungen hinsichrlich aller
richterlichen Erkennr#aisse und Beschlüsse im
Erecutionsverfahren. S. 98. J. 108.
Exceptiousrezeß. Einlegung und Wir-
kung desselben. S. 54. f.
Erpropriation. Siehe Entwehrung.
F.
Fabrikzeichen und Firmen. K. Aller-
hochste Erklärung auf den An'rag der
Stände das Nachmachen der Fabrikzei-
chen und Firmen betr. S. 35. VII.
Falliten-Ordnung. K. Allerh. Erklärung,
die Erlassung einer Falliten-Ordnung betr.
S. 7. Nro. 1.
Familienglieder; Streitigkeiten zwischen
Familiengliedern gehdren zum mündlichen
Verhdre. S. 43. Nro. 3.
Festungen. Bei Erbauung von Festungen
findet Entwehrung statt. S. 111. A. No. 1.
Festungsbau-Dotationssumme.
K. Allerh. Erklärung auf den Antrag der
Stände, die Verzinsung des jährlichen
Betrages der Festungsbau-O ionskasst
S. 31.
Fideicommiß. Die Fideicommißeigenschaft
eines Gründeigenthums steht der Zwangs-
abtretung nicht entgegen. S. 113. B.
Fideicommißguter. Verfahren, wenn Lehen
oder Fideicommißg##er als Hilfsvollstreck-
ungsmittel benannt werden. S. 93.
. 93.
Finanzgesetz. Kdnigl. Allerh. Erklärung im
II
Landtagsabschiede bezüglich des Finanzge-
setzes. S. 20. J. K. Allerh. Erklárung
auf die von den Ständen zu dem Finanzge-
setze gestellren Anträge und Wünsche. S.
19. B.
Finanzgesetz faͤr die vierte Finanzperiode
1833. S. 153— 164. Titel I. Bestand
der Vorjahre. S. 154 — 155. Titel II.
Festsetzung der Staaksausgaben. S. 155
— 159. Titel III. Von den S-taatsein=
nahmen. S. 159 — 162. Titel IV. Be-
sondere Bestimmungen. S. 162—164.
Firmen. K. Allerh. Erklärung im Landtags=
abschiede, das Nachmachen der Fabrikzei-
chen und Firmen betr. S. 35. VII.
Fiskus, koniglicher. Bestimmungen des Gesetzes
über einige Verbesserungen der Gerichtsord=
nung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
rücksichtlich des kdniglichen Fiskus. S. 57.
. 23.
Frachtführer. Jollstrafgesetzliche Bestimmun-=
gen wegen vernachldssigter Obliegenheit des
Frachtführers. S. 208. J+. 9.
Freihäfen. Anstalt für Befdrderung des Durch-
fuhrhandels und des innern Verkehrs. S.
179. ç. 40.
Fristen. Gesetzliche Bestimmungen über Fristen
und Fristenverlängerungen in bürgerlichen
Rechtsstreicigkeiten. S. 59. Abschnirt IV.
#. 29. ff. Bernfungsfrist. Festsetzung
derselben gegen die verschiedenen Erkennte
nisse. S. 7 8. F. 64. Nro. 1, 2, 3. Fri-
sten und Nachlässe können von den Gerich-
ten nicht mehr von Amtswegen bewilligt
werden. S. 81. FJ. 70.
Fristenverlängerung. Siehe Fristen.
G.
Gaut. Stille Ganten (Gerichtsordnung Cap.