IIIV
Rheinkreis. Die Betreibung von Wirthschaften
durch die Bürgermeister im Rheinkreise betr.
S. 11.
— Gemeindeumlagen im Rheinkreise betreffend-
K. Allerh. Erklärung im Landragsabschiede
hierüber. S. 12.
— Gesetz, den Bestand und die Wahl der Ge-
meinderäthe im Rheinkreise betreffend. S.
137 — 144.
— Gesetz, das Gemeinde-Umlagenwesen im
Rheinkreise betr. S. 145—152.
S.
Sparkassen-Capitalien. Kbhuigl. aller-
böchste Erkldrung auf den Antrag der Stän-
de wegen Veiusuns der Sparkassen-Capita-
lien. S. 3
Selbsthil ¾ e.
S. 44.
Schulen, isce Kreislast. S. 167. D. 1.)
Schullehrer-Seminarien find Kreisla-
sten. S. 167. D. 1.)
Schulpflichtigkeit; Königliche allerhöchste
Erklárung auf den Antrag der Stände, die
Dauer der Schulpflichtigkeit betr. S. 35. X.
Schulwesen, teutsches, ist Kreislast. S.
167. D. 1.
Staatsaus gaben. Festsetzung der
Staatsausgaben (im Finanzgesetze),
jährliche Durchschnirtesumme derselben. S.
155. §. 3. Etakssumme für die einzelnen
Ministerien S. 155. F. 4.; (nebst Beilage
1. A. zum Gesetzblatte Nr. 8.) — Deckung
des Bedarfs der Staatsschuldentilgungsan-
stale. S. 156. . 5. — Ausgaben, die
nicht ins. Budget aufgenommen, aber aus
Nlagen über die Selbsthilfe.
den Erübrigungen der III. Finanzperiode be-
stritten werden. S. 157. F. 6.
IXFT
Staatseinnabmen; Voranschlag derselben;
S. 159. F. 7. nebst Beilage I. B. zum Ge-
setzblatte Nr. 8. — Erhebung der direkren
Suern S. 159. 89. 8. — Erhebung der
Jollgefälle S. 161. . 9. Ausscheidung der
den Kreisen zugewiesenen Lasten und Fonds.
S. 162. F. 10.
— — Verwendung der Staats=
einnahmen in den Jabren 1833, 1834 u.
18323, und kgl, allerhochste Erklieung *
0 rv S. 26. A.
Staatsgebäude und Gefaͤngnigb au-
ten; Kbnigliche allerbochste Erklärung auf
den Autrag der Seände, die Staatsgebaude
und Gefäagnißbauten betr. S. 29.
Staatsgebäude; gänzlicher Wiederaufban
bestehender Staatsgebäude ist als Landneu-
bau zu betrachten; S. 169. B. 2.)
Staatslasten; Gesetz Üüber die Ausscheidung
der Kreislasten an den Staakslasten. S.
165 — 176., Neubauten sind Staatslasten.
S. 168. Art. 1I.
Kdnigliche allerhöchste Er-
klärung im Landtagsabschiede, die Ausscheit
dung der Kreislasten von den Staatslasteo
betr. S. 20 H.
— — Was als Sltaatelast zu be-
trachten. S. 172. Art. VII.
St#aatbschulven-Tilgungs-" Anstalt:
Stand der Scaateschuld in
den Jahren 1833 1833 und 1832, k-
nigliche allerhdchste Erklärung im Landtags=
abschiede hierüber. S. 26 — 28.
Staatsrealitäten; Kdnigliche allerhdchste
Erklärung auf den Antrag der Stände, den
Verkauf der Staatsrealitäten betreffend; S.
30.
Staatsschulden -Tilgungs= Austalt;
Kbnigliche allerhöchste Erklärung auf den
Antrag der Stände, die Ueberlassung unde-
nätzter Gelder aus den Finanzkassen an die