Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

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aber von der Central-Staatskasse 
unter Hinsicht auf den — durch das 
Gesetz vem 1. Juli 1834 über die 
Kosten zur Wiederherstellung der Fe- 
stung Ingolstadt aufgehobenen 
9. 4. des Gesebes über das Staats= 
Schuldenwesen vom 28. Dezember 
1831, verabfolgt wird; 
d. für die Festungsbau-Dotations= 
kasse die Summe von 800,000 fl. 
aus den im Art. IIII. Num. 2. des 
Gesetzes vom 1. Juli 1834 hiezu 
angewiesenen Einnahmen; zusammen 
8,746,293 fl. 404 kr. (in runder 
Summe 8,746,294 fl.) 
g. 6. 
Die nachstehenden im Budget selbst nicht 
aufgenommenen Ausgaben werden aus den 
Eruͤbrigungen der III. Finanzperiode bestrit, 
ten: 
a.) der Zuschuß zur Gründung des Reichs- 
reservefonds der IV. Finanzperiode bis 
zum jährlichen Betrage von 500,000 fl.; 
b.) 674,145 fl. für den vollständigen Aus- 
bau der Dinakothek; 
c.) 400,000 für die Correktion und Rei- 
nigung des Mainflußes; 
für Correktion und Reini- 
gung der Donau; 
e.) 200,000 ; für den Ankauf und resp. 
Ablösung der Gebäude der 
d.) 150,000 
  
f.) 72,000 fl. 
h.) 25,396 
i.) 40,000 
k.) 133,345 
1) 250,000 
m.) 150,000 
n.) 50,000 
o.) 60,000- 
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Universität München, in 
Landshut; 
zur Emporbringung inlan- 
discher Heilbäder; 
für die Herstellung der Bau- 
ten im Heilbade Kissingen; 
für den Kursaal in Brück- 
enan; 
für die Verbesserung des 
Zustandes des Städtchens 
Orb; 
für die Herstellung der Ge- 
stelle und innern Einrich- 
tung im neuen Bibliothek- 
gebäude; 
zur Ausbesserung des bauli 
chen Zustandes von Staats- 
gebaͤuden; 
für außerordentliche Ge- 
fängnißbauten; 
für den Bau eines Mutter- 
hauses der barmherzigen 
Schwestern in München; 
außerdem für den Fall: daß 
dasselbe die benöthigte Zahl 
der Mitglieder für die Be- 
dürfnisse der Filialanstalten 
im Königreiche wirklich er- 
halten sollte; 
als Aversalsumme in jähr- 
lichen Raten pr. 10,000 fl., 
13°7
	        
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