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aber von der Central-Staatskasse
unter Hinsicht auf den — durch das
Gesetz vem 1. Juli 1834 über die
Kosten zur Wiederherstellung der Fe-
stung Ingolstadt aufgehobenen
9. 4. des Gesebes über das Staats=
Schuldenwesen vom 28. Dezember
1831, verabfolgt wird;
d. für die Festungsbau-Dotations=
kasse die Summe von 800,000 fl.
aus den im Art. IIII. Num. 2. des
Gesetzes vom 1. Juli 1834 hiezu
angewiesenen Einnahmen; zusammen
8,746,293 fl. 404 kr. (in runder
Summe 8,746,294 fl.)
g. 6.
Die nachstehenden im Budget selbst nicht
aufgenommenen Ausgaben werden aus den
Eruͤbrigungen der III. Finanzperiode bestrit,
ten:
a.) der Zuschuß zur Gründung des Reichs-
reservefonds der IV. Finanzperiode bis
zum jährlichen Betrage von 500,000 fl.;
b.) 674,145 fl. für den vollständigen Aus-
bau der Dinakothek;
c.) 400,000 für die Correktion und Rei-
nigung des Mainflußes;
für Correktion und Reini-
gung der Donau;
e.) 200,000 ; für den Ankauf und resp.
Ablösung der Gebäude der
d.) 150,000
f.) 72,000 fl.
h.) 25,396
i.) 40,000
k.) 133,345
1) 250,000
m.) 150,000
n.) 50,000
o.) 60,000-
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Universität München, in
Landshut;
zur Emporbringung inlan-
discher Heilbäder;
für die Herstellung der Bau-
ten im Heilbade Kissingen;
für den Kursaal in Brück-
enan;
für die Verbesserung des
Zustandes des Städtchens
Orb;
für die Herstellung der Ge-
stelle und innern Einrich-
tung im neuen Bibliothek-
gebäude;
zur Ausbesserung des bauli
chen Zustandes von Staats-
gebaͤuden;
für außerordentliche Ge-
fängnißbauten;
für den Bau eines Mutter-
hauses der barmherzigen
Schwestern in München;
außerdem für den Fall: daß
dasselbe die benöthigte Zahl
der Mitglieder für die Be-
dürfnisse der Filialanstalten
im Königreiche wirklich er-
halten sollte;
als Aversalsumme in jähr-
lichen Raten pr. 10,000 fl.,
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