Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1840. (9)

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Gesetzblatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
—. 5. 
München, den 28. April 1840. 
  
  
Inhalt: 
Geseh, den freiwilligen Eintritt in die Armee und die freie Wahl der Wassengattang betresend. (IV. Beilage 
zum Abschiede für die Stände-Versammlung.) 
Lud w i 9, 
von Gottes Gnaden König von Bapern, Pfalzgraf bey Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben rc. 1c. 
Wir haben in der Absicht, das Recht der mit Beirath und Zustimmung Unserer 
Wabl der Wassengattung bei dem freiwil= Lieben und Getreuen, der Stände des Rei- 
ligen Eintritte in das Heer jenen Beschrän= ches, beschlossen und ver ordnen, was folge: 
kungen zu unterwerfen, welche nach den bis- 
herigen Erfahrungen zur Erhaltung des waf- Art. J. 
fendienstfaͤhigen Bestandes aller einzelnen Vom Beginne des Loofungs-Aktes an, 
Theile des Heeres erforderlich sind, nach bis zum erfolgten Schlusse der Aushebung 
Vernehmung Unseres Staatsrathes und eines jeden Jahres, ist keinem zur Ziehung
	        
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