Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1840. (9)

XIII —. IIV 
men von obigem Verbote. S. 39—40. und Kunst; hierauf bezügliches Gesetz. S. 
Art. II.; — Ges. Bestimmungen bezüglich 37— 50. 
des Erlöschens des den Urhebern, ihren Er-= Nachdruck. Gesetz, den Schutz des Eigen- 
ben und Rechtsnachfolgern zustehenden aus- thums an Erzeugnissen der Literatur und 
schließenden Rechtes bezüglich der mechani- Kunst gegen Veröffentlichung, Nachbildung 
schen Vervielfältigung veröffentlichter Erzeug= und Nachdruck betreffend. S. 37 — 50. 
nisse der Litteratur und Kunst. S. 40— (Siehe Literatur und Kunst). 
42. Art. III.; Gesetzliche Bestimmung über 
die Verleihung von Privilegien. S. 42. 
Art. IV. Ablieferung von Erxemplaren eines 
jeden neuen Werkes an das k. Ministerium 
des Innern. S. 42—43. Art. V.; Folgen 
rechtswidriger Veröffentlichung von Erzeug- 
Nachweisungen. A. Verwendung der Staats- 
einnahmen. Königl. Allerh. Erklärung im 
Landtagsabschiede über die Verwendung der 
Staatseinnahmen in den Jahren 1833, 
18 und 183z. S. 16. 
nissen der Literatur und Kunfl. S. 43—44. — B. Stand der Staatsschuldentilgungsan- 
Art. VI.; Betrag der zu leistenden Entschädi- stalt. S. 17. Königl. allerh. hierauf be- 
gung. S. 44—45. Art. VII.; Bestrafung des zügliche Erklärung. S. 17. 
wissentlichen Verkaufes widerrechtlich verviel-= Niederlande. Rönigl. allerh. Erklärung im 
fältigter Erzeugnisse der Literatur und Kunst. Landtagsabschiede bezüglich des mit dem 
S. 45. Art. VIII.; Bestimmung über Königreiche der Niederlande abgeschlossenen 
die Einleitung der Untersuchung. S. 45— Vertrages wegen Erleichterungen und Be- 
46. Art. IX. Gesetzliche Bestimmung über günstigungen bei der Schifffahrt. S. 13. L. 2. 
die Führung des Untersuchungsverfahrens. Vertrag mit den Niederlanden wegen gegen- 
S. 46—47. Art. X.; — Bestimmung über seitiger Handelsverhältnisse. S. 13. L 3. 
die Gelvbussen. S. 47—48. Art. XI.; Nürnberger Wechselordnung. Geset, 
Fall, in welchem der Schutz dieses Gesetzes Abänderung einiger veralteter Bestimmun- 
auf im Auslande erschienene Werke sich er- gen der Nürnberger Wechselordnung be- 
streckt. S. 48. Art. XII.; Eintritt des treffend. S. 29— 34. Gesetzliche Bestim- 
Schutzes obigen Gesetzes. S. 48. Art. XIII.; mungen über die Präsentation der Wech- 
Bestimmung rückscchtlich der vor Erscheinen selbriefe. S. 30. 31. S. 1. — Erläute- 
dieses Gesetzes ertheilten Privilegien. S. 43. rung der §6. 6. und 7. des Cap. II. der 
Art. Xlll.; Königl. allerhöchste Sanction Nürnberger Wechselordnung. S. 31. 32. 
dieses Gesetzes. S. 8. C. 5 2. — Erläuterung des §6. 4. Cap. III. 
M. der Nürnberger Wechselordnung über die 
WMilitärpflichtige. Wann den Militär- à uso oder nach dato lautenden Wechsel- 
briefe. S. 32. 33. 9. 3. — Beginn der 
Gältigkeit dieses Gesetzes. S. 34. F. 4.— 
Königl. allerh. Sanction des Gesetzes, die 
Abänderung einiger veralteter Bestimmun- 
N. gen der Rürnberger Wechselordnung be- 
Nachbildung, von Erzeugnissen der Litera tur treffend. S. 7. 
pflichtigen der freiwillige Eintritt in die 
Armee und die Wahl der Waffengattung 
untersagt sey. S. 54. Art. I.
	        
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