Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1840. (9)

Iyn — 
allen frommen Stiftungen, Schenkungen 
und Vermächtnissen. Landtags-Abschied. S. 
21. B. I. 
Strassen= und #andbauten. Königl. al- 
lerhöchste Erklärung im Landtags-Abschiede 
die Verbesserung des Zustandes der Stras- 
sen= und Landbauten betr. S. 19. A. 5 
u. 
Unteroffiziere. Verbot der Vermögensaus- 
händigung an Unteroffiziere und Soldaten. 
#Mandtags-Abschied. S. 9. E. Gesetz hier- 
über S. 57. 60. 
Verfassungsurkunde. Gesetz die Abänder- 
ung des 6. 6. Titl. VII. der Verfassungs- 
urkunde betr. S. 25. — 28. 
Vorlage des Budgets. Art. I. S. 26. 
Grunosessliche Kraft des Art. I. S. 27. 
Jömilis allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes S. 6. 
Verkehr. Joll= und Handelsverträge mit Hau- 
nover, Oldenburg und Braunschweig wegen 
Befrderung der gegenseitigen Verkehrs-Ver- 
hältnisse S. 12. L. 
Vermögensaushändigung. Gesetz dieUus= 
dehnung des Verbotes der Vermögens-Aus- 
händigung an Unteroffiziere und Soldaten 
betr. S. 57. — 650. 
— — Auzdehnung der Verordnung vom 21. 
August 1807 — das Verbot der Perabfolgung 
des Vermäögens der Unteroffiziere und Sol- 
daten wöhrend ihrer Dienstzeit betr. S. 58. 
xvin 
Art. I.; Aufhebung der besonderen bestehen- 
den Verordnungen S. 59. Art. II. 
Vermögensaushändigung. Königl. aller- 
böchste Sanction dieses Gesetzes S. 9. E. 
W. 
Waffengattungen. Gesetz, den freiwilligen 
Eintritt in die Armee und die freie Wahl 
der Waffengattung betr. S. 53. — b56. 
Wechselbank, siehe Hypotheken= und Wech- 
selbank. 
Wechsel-Ordnung. Königl. allerhöchste Er- 
klärung im Landtags-Abschiede auf den Wunsch 
der Stände bezüglich der baldigen Herbei- 
führung einer allgemeinen Revision aller 
ih den Zollvereinsstaaten bestebenden Wech- 
selordnungen und einer Vereinbarung über 
gemeinsame Grundlagen derselben S. 7. B. 
— — Wechselordnung, Nürnberger; siede Nürn- 
berger-Wechselordnung. 
Wünsche und Anträge. Königl. allerhöchsle 
Erklärung auf die von den Ständen ge- 
stellten Wünsche und Anträge: 
A. Zu der General-Uebersicht über die 
Vertheilung des Gesammttkreis- 
bedarfs unterdie einzelnen Kreise 
für die Dauer der IV. Finanzperi- 
ode 1811 S. 18. — 21. 1) bezüglich der 
Beförderung des Schulwesens S. 18. 2) 
bezüglich des Antrages, die in das Kreis- 
Budget des pfälzischen Regierungsbezirkes 
eingestellte Hosition von 8502 fl. des Jah- 
res für den Unterhalt der Findelkinder auf 
den wirklichen Bedarf von 16,000 fl. durch 
Zuschüße aus den Erübrigungen der III. Fi= 
nanzperiode zu erhöhen S. 18.; 3) bezüg- 
lich der zweckmäßigen Vollendung der Kreis-
	        
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