Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1843. (10)

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Uebernahme derselben auf die Staatskasse nach 
dem Maaße der gegebenen Mittel stattzufinden 
habe. Auch werden Wir die zu der Durch- 
führung einer vollständigen Einthrilung der schon 
bestehenden oder künftig noch anzulegenden 
Strassen in die vier Klassen: der Gemeinde- 
wege, Distrikts-, Kreis= und Staatsstrassen 
erforderlichen Maaßregeln in nähere Enwägung 
nehmen, und Unseren Ständen nach dem 
Ergebnisse die etwa nöthigen Vorlagen machen 
lassen. Wir vertrauen dabei zu Unseren 
Stellen und Behörden der inneren Verwaltung, 
daß dieselben den piinktlichen Vollzug der von 
Uns gegen Ueberlastung Unserer Unterthanen 
mit Distriktsumlagen erlassenen Anordnungen 
pflichtmässig sich werden angelegen senn lassen. 
s. 28. 
Die Abänderung der seit alter Zeit be- 
stehenden Einrichtungen und Anordnungen be- 
züglich der Vergütung für die dem vaterländi- 
schen Militär auf Märschen zu leistende Ver- 
pflegung unterliegt sehr erheblichen Bedenken. 
Was die Feststellung des Vergütungsregu- 
lativs für die Verpflegung der Truppen ande- 
rer Bundesstaaten auf dem Durchmarsche durch 
Bayern betrifft, so sind bei dem Abschlusse der 
desfallsigen Verträge Unsere Bestrebungen stets 
mit dem von den Ständen geäußerten Wunsche 
im Einklange gewesen. 
B. 
Wänsche und Anträge zu den Wach- 
weisungen. 
s. 209. 
Postwesen und Postgefälle. 
Wir haben vor, wie bisher, so auch in 
Zukunft bei Unserem Postwesen fortwährend 
solche Einrichtungen ins Leben treten zu lassen, 
welche geeignet sind, diesen wichtigen Zweig 
des öffentlichen Dienstes einer immer Frösseren 
Vervollkommnung zuzuführen. 
Das der Bestimmung und den Zwecken 
der Postanstalt entsprechende Ausmaaß der Ta- 
rife ist sortwährend ein Gegenstand Unserer 
Aufmerksamkeit. Insbesondere werden auch die 
Tarife für Waaren und Geldsendungen jener 
genauen und alle Verhältnisse berücksichtigenden 
Prüfung unterstellt werden, welche diese Sache 
an sich schon erfordert. 
Richt minder haben Wir vor, bei den Ver- 
bandlungen mit den verschiedenen Postanstalten, 
wie bisber, so auch ferner den Bedacht nehmen zu 
lassen, damit der Postverbindung mit dem Auslande 
nach und nach ähnliche Erleichtcrungen zugewendet 
werden, wie der vaterländische Verkehr sich deren be- 
reits durch Unserc Fürsorge zu erfreuen hat. 
S 30. 
Zu den besonderen Staatsfonds. 
Wir baben bercits angcordnet, daß die 
ärarialischen Reserve-Getraid-Magazinec, aus wel- 
chen mit Unserer Bewilligung in jüngster Zeit 
zur Abhilfe des in mebreren Regierungsbezirken 
eingerretenen Nothstandes nicht unbedeutende Quan- 
titäten abgegeben worden sind, durch gehörige Er- 
gänzung auf den vollen frühern Bestand bald- 
möglichst zurückgeführt werden. — 
Hiebei werden Wir, dem Wunsche der 
Stände entsprechend, nicht emstehen, geeignete Ver- 
suche darüber anstellen zu lassen, in wie fern die 
Ausbewahrung von Trockenmehl, in Kunstmühlen 
erzeugt, anstatt Getraide, an sich als ausführbar 
und überhaupt in getraidwirihschaftlicher Beztehung 
als zweckmäßig crachtet werden kann.
	        
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