Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1843. (10)

xv 
Beschwerden. 
3) die Beschwerde des Joseph Loöwensteiner 
von Straubing wegen Verletzung verfas- 
sungsmässiger Rechte durch Entzichung des 
Bürgerrechtes und Ausweisung aus der 
Stadt Straubing. S. 77.—1. 2. 
Budget. (Siehe: II. Abschnitt des Ab- 
schiedes für die Ständeversammlung). 
Budget. 
#. 1. Kgl. allerh. Erklärung über die den 
Ständen zur Prüfung vorgelegten 
Budgets 
a. der General-Uebersicht des voranschlägi- 
gen Betrags des Staatsbedarfs für Ein 
Jahr der V. Finanzperiode à Conto der 
Centralsonds (Beil. XUV. zum Abschiede), 
b. des Budgetnachtrages (Beil. XVI.), 
. der Uebersicht der Voranschläge der Kreis- 
lasten und Kreisfonds für nothwendige 
Zwecke auf Ein Jahr der V. Finanz= 
periode (Beil. XVII.) 
hinsichtlich der denselben zukommenden ver- 
bindenden Kraft. S. 45. 
A. 
Budget für die Centralfonds. 
a. Staats-Ausgaben. 
58. 2. — 6. S. 16 — 47. 
b. Staats-Einnahmen. 
s. 7 und 8. 8. S. 47 — a4as8. 
B. 
Nachtrag zum Budget der V. Finanzperiode. 
L S. 48 — 49. 
C. 
Besondere Voranschläge der Kreislasten 
und Kreisfonds für nothwendige Zwecke 
eines jeden Reglerungsbezirkes auf Ein 
Zobt der V. Finanpperiode. §. 12. 
. 49. 
IVI 
Budget. 
D. 
Anweisungen 4 Conto etwaiger Ueber- 
schüsse resp. Mehr. Einnahmen aus der 
IV. und V. Finanzperiode. 
#b# 13 — 18. S. 50 — 51. 
E. 
Königl. allerh. Beschlüsse auf die von den 
Ständen bezüglich des Budgets geäuf. 
serten, dessen Zisfer berührende Wun- 
sche und Anträge: 
I. Wünsche und Anträge zum Cen- 
tralfonds-Budget. 
s#s. 19 — 25. S. 51 — 58. 
. Wünsche und Anträge zu den 
Voranschlägen der Kreislasten 
und Kreissonds für nothwen- 
dige Zwecke eines jeden Regier- 
ungsbczirkeS auf Ein Jahr der 
V. Finanzperiode. 
ss 26 — 31. S. 58 — 61. 
Budget-Nachtrag. Nachtrag zu dem Bud- 
get der V. Finanzperiode. Hierauf bezüg- 
liche Stelle im Landtagsabschiede. S. 
48. B. 
Nachtrag zu dem Budget für Ein Jahr 
der V. Finanzperiode 1833. (Beil. XVI. 
zum Abschiede für die Ständeversamm, 
lung). S. 145 —- 150. 
Bürgschaft. Siehe: Bürgschaftslei= 
stungen. 
Bürgschaftsleistungen. Cautionen ven 
Beamten können nicht mittelst Bürgschafts- 
leistung gestellt werden. S. 35. 5. 3. 
Bundesfestungen, teutsche. Gesetz die Be- 
freiung der Befestigungswerke und milltä- 
rischen Gebäude der teutschen Bundesfestun- 
gen von den Steuern betr. S. 25 — 38. 
Kgl. allerh. Sanktion dieses Gesehes. 
S. 36. 5.
	        
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