C.
Cautionen, Dienstes-Cautionen der Beamten.
Leistung von Dienstes-Cautionen durch Hy-
potheken oder Bürgschaft ist unstatthaft.
Central-Honds. General-Uebersicht des vor-
anschlägigen Betrages des Staats-Bedar--
fes für Eln Jahr der V. Finanzperiode
4 Conto der Central-Fonds. S. 137—
14.
Central-Fonds-Budget. a. Staats-Aus-
gaben. S. 46 - 47. 55. 2—6. b. Staats-
Einnahmen. S. 47 — 48. 8. 7 -8.
Wünsche und Anträge zu dem Central-
sonds-Budget. — Königl. allerhöchste hier-
auf bezügliche Erklärungen im Landtags-
Abschiede. S. 51—58. I. ss. 19—25.
Civil-Liste. Gesetz, die Erbauung eines der
Civilliste einzuverleibenden Palastes in
München betr. S. 21—24.
Cultusgebäude. Käönigl. allerhöchste Er-
llärung im Landtagsabschicde auf den An-
trag der Stände wegen Ermittlung und
beststellung der Baupslicht bei sämmtlichen
Cultusgebäuden. S. 62. 5. 2.
D.
Diäten= und Reisekosten. Koönigl. aller-
höchste Erkldrung im Landtagsabschiede
wegen Erhöhung des ordentlichen Reise-
kosten= und Dlätenfonds der Kreisregle-
rung, Kammer des Innem. S. 57. s. 23.
Dienstes-Cautionen. Gesetz über die Ver-
Anfung der Dienstes-Cautionen der Beam-
ten. S. 17—20. Koönigl. Allerh. Sanction
dleses Gesetzes. S. 35. 8. 3.
Königl. Allerh. Erkldrung im Landtags-
abschiede auf den von den Ständen zu oblgem
Gesetze gestellten Wunsch. S. 35. 8. 3.
XV##
Dienstes= und Standesgehalt. Königl.
Allerh. Erklärung im Landtagsabschiede
wegen Ausscheidung des Dienstes = und
Standesgehaltes der Staatsdlener. S. 56.
5. 22.
Direkte Steuern. Gesetz, die Erhebung der
direkten Steuern betr. S. 101 — 104.
(Siehe auch Steuer-Erhebung.)
Durchgangs-Zölle. Königl. Allerh. Er-
klärung im Landtagsabschiede bezüglich der
Regulirung der Durchgangszölle. S. 39.
#511. 4) und 5).
E.
Eingangs-Abgaben. Königl. Allerh. Erklä-
rung im Landtagsabschiede auf den zu dem
Gesetze über dle Erhebung der Zollgesälle
für die V. Finanzperiode in dem Gesammt-
beschlusse gestellten Antrag der Stände, in
Beziehung auf die Befreiung der Wagen
der Reisenden und Lohnkutscher von der
Eingangs-Abgabe. S. 39. 8. 11. .
Eisenbahnwesen. Geseh, die Uebernahme
einer Zinsengewährschaft für die Ludwigs-
hafen-Berbacher-Eisenbahn betr. S. 85—
88.
Königl. Allerh. Erklärung auf den Antrag
der Stände: daß der Regierung die Ein-
lösung des Eigenthums dieser Bahn und
ihrer Zugehörungen nach Ablauf der ersten
25 Jahre auf billige Grundsätze vorbe-
halten werde. S. 37. S. 8.
Gesetz, den Bau einer Eilenbahn aus Staats-
mitteln von der Reichsgränze bei Hof nach
Lindau betr. S. 89—92.
Art. I. Hauptrichtung der Bahn. Die Be-
stimmung der Bahnlinie ausser der Haupt-
richtung der Regierung vorbehalten. S. 90.