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Kassationshof.
Gesetzliche Bestimmung im Falle eines zwei-
ten Rekurses. Art. UI. S. 96.
Fernere Gültigkeit aller durch das gegenwir-
tige Gesetz nicht abgeänderten Anordnun--
gen in Betreff der Kassations-- und Re-
visions = Instanz. §S. 4. S. 96.
Bestimmung üer Anwendung dieses Gesetzes.
. 96.
Königl. 25½ Sanction dieses Gesetzes.
S. 38. s. 10.
Königl. Erklärung im Landtagsabschiede auf
den Antrag der Stände, welcher eine
theilweise Abänderung der bestehenden ge-
setzlichen Bestimmung über die Hinterle-
hung der Kassations-Denkschriften bezweckt.
S. 38. s. 10.
Königl. allerhöchste Erklärung auf den wel-
teren Antrag, die Berufung mehrerer der
pfälzischen Gesetzgebung und Gerichtsver-
safsung praktisch kundiger Mitglieder an
den Kassationshof betr. S. 38. s. 10.
Kauledorf, bayerische Erclave. (Siehe Er-
clave Kaulsdorf.)
Kirchengemeinden. Kenigl. Erklärung im
Landtagsabschiede wegen Bildung eigener
Kirchgemeinden. S. 63. . 4.
Kreisfonds. (Siehe Kreislasten und Kreisfonds.)
Kreislasten und Kreisfonds. Beson-
dere Voranschläge der Kreislasten und
Kreisfonds für nothwendige Zwecke eines
jeden Regierungsbezirkes auf Ein Jahr
der V. Finanzperiode. S. 49. C
Wünsche und Anträge zu den Voranschlägen
der Kreislasten und Kreisfonds für noth-
wendige Zwecke elnes jeden Regierungs-
bezirkes auf Ein Jahr der V. Finanzpe=
rlobe. Königl, allerhöchste hierauf bezüg-
liche Erklärungen und Bescheide. S. 58
Kreislasten und Kreisfonds.
Wünsche und Anträge zu dem besonderen
Voranschlage der Kreislasten und Krels-
sonds für nothwendige Zwecke eines Re-
gierungsbezirkes für Ein Jahr der V.
Finanzperiode. Siehe Abschied für die
Ständeversammlung S. 67—71. #8. 17
— 71.
Kreislasten und Kreisfonds für noth-
wendige Zwecke. Uebersicht der Kreis-
lasten und Kreisfonds für nothwendige
Zwecke auf Ein Jahr der V. Finanzpe-
riode 1843. (XVII. Beilage zum Ab-
schiede für die Ständeversammlung.) S.
153—182.
Kreis-Umlagen. Gesetz, das Marimum der
Kreis= Umlagen in dem Regierungsbezirke
Oberbayern für die Jahre 1823,
1844 und 2843 betr. (Beilage VII. zum
Abschiede für die Ständeversammlung.)
S. 105—108.
Gesetz, das Marimum der Kreis-Umlagen in
dem Regierungsbezirke Niederbayern
für die Jahre 1844, 1844 und 184 betr.
(Beilage VIII. zum Abschiede für die
Ständeversammlung.) S. 109—112.
Gesetz, das Marimum der Kreis-Umlagen
in dem Regierungsbezirke der Pfalz für
die Jahre 1843, 1843 und 1843. betr.
(Beilage IX. dh Abschiede für die Stän-
deversammlung.) S. 113—1156.
Gesetz, das Marimum der Kreis-Umlagen
in dem „Regierungsbezirke der Oberpfalz
und von Regensburg für die Jahre
1843, 1843 und 1833 betr. (Beilage R
zum Abschiede für die Htändeversammlung.)
S. 117—120.
Gesey, das Marimum der Kreis-Umlagen
in dem Regierungsbezirke Oberfran-
ken für dle Jahre 1843, 1842 und