Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1843. (10)

IIII 
Kassationshof. 
Gesetzliche Bestimmung im Falle eines zwei- 
ten Rekurses. Art. UI. S. 96. 
Fernere Gültigkeit aller durch das gegenwir- 
tige Gesetz nicht abgeänderten Anordnun-- 
gen in Betreff der Kassations-- und Re- 
visions = Instanz. §S. 4. S. 96. 
Bestimmung üer Anwendung dieses Gesetzes. 
. 96. 
Königl. 25½ Sanction dieses Gesetzes. 
S. 38. s. 10. 
Königl. Erklärung im Landtagsabschiede auf 
den Antrag der Stände, welcher eine 
theilweise Abänderung der bestehenden ge- 
setzlichen Bestimmung über die Hinterle- 
hung der Kassations-Denkschriften bezweckt. 
S. 38. s. 10. 
Königl. allerhöchste Erklärung auf den wel- 
teren Antrag, die Berufung mehrerer der 
pfälzischen Gesetzgebung und Gerichtsver- 
safsung praktisch kundiger Mitglieder an 
den Kassationshof betr. S. 38. s. 10. 
Kauledorf, bayerische Erclave. (Siehe Er- 
clave Kaulsdorf.) 
Kirchengemeinden. Kenigl. Erklärung im 
Landtagsabschiede wegen Bildung eigener 
Kirchgemeinden. S. 63. . 4. 
Kreisfonds. (Siehe Kreislasten und Kreisfonds.) 
Kreislasten und Kreisfonds. Beson- 
dere Voranschläge der Kreislasten und 
Kreisfonds für nothwendige Zwecke eines 
jeden Regierungsbezirkes auf Ein Jahr 
der V. Finanzperiode. S. 49. C 
Wünsche und Anträge zu den Voranschlägen 
der Kreislasten und Kreisfonds für noth- 
wendige Zwecke elnes jeden Regierungs- 
bezirkes auf Ein Jahr der V. Finanzpe= 
rlobe. Königl, allerhöchste hierauf bezüg- 
liche Erklärungen und Bescheide. S. 58 
Kreislasten und Kreisfonds. 
Wünsche und Anträge zu dem besonderen 
Voranschlage der Kreislasten und Krels- 
sonds für nothwendige Zwecke eines Re- 
gierungsbezirkes für Ein Jahr der V. 
Finanzperiode. Siehe Abschied für die 
Ständeversammlung S. 67—71. #8. 17 
— 71. 
Kreislasten und Kreisfonds für noth- 
wendige Zwecke. Uebersicht der Kreis- 
lasten und Kreisfonds für nothwendige 
Zwecke auf Ein Jahr der V. Finanzpe- 
riode 1843. (XVII. Beilage zum Ab- 
schiede für die Ständeversammlung.) S. 
153—182. 
Kreis-Umlagen. Gesetz, das Marimum der 
Kreis= Umlagen in dem Regierungsbezirke 
Oberbayern für die Jahre 1823, 
1844 und 2843 betr. (Beilage VII. zum 
Abschiede für die Ständeversammlung.) 
S. 105—108. 
Gesetz, das Marimum der Kreis-Umlagen in 
dem Regierungsbezirke Niederbayern 
für die Jahre 1844, 1844 und 184 betr. 
(Beilage VIII. zum Abschiede für die 
Ständeversammlung.) S. 109—112. 
Gesetz, das Marimum der Kreis-Umlagen 
in dem Regierungsbezirke der Pfalz für 
die Jahre 1843, 1843 und 1843. betr. 
(Beilage IX. dh Abschiede für die Stän- 
deversammlung.) S. 113—1156. 
Gesetz, das Marimum der Kreis-Umlagen 
in dem „Regierungsbezirke der Oberpfalz 
und von Regensburg für die Jahre 
1843, 1843 und 1833 betr. (Beilage R 
zum Abschiede für die Htändeversammlung.) 
S. 117—120. 
Gesey, das Marimum der Kreis-Umlagen 
in dem Regierungsbezirke Oberfran- 
ken für dle Jahre 1843, 1842 und
	        
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