Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

Geletz-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
20 
1. 
München, den 30. Mai 1846. 
Inhalt: 
Abschled für dle Stände-Wersammlung des Könlgrelchs Bapern. 
Abschied 
für die Stände-Versammlung des König- 
reichs Bayern. 
Ludwig 
von Gottes Gnaden, König von Bayern, 
Pfalzgraf bey Uhein 
Herzog von Bayern, Franken und in 
Schwaben 2c. 2c. 
Unsern Gruß zuvor, Liebe 
Stände des Reiches! 
Wir haben Uns bep dem nunmehr ein- 
getretenen Schlusse des Landtages über die Uns 
übergebenen gemeinschaftlichen Vesehlasse der ber- 
r 
den Kammern der Stände-Versammlung sowie 
über die Berathungs-Verhandlungen derselben 
ausführlichen Vortrag erstatten lassen, und er- 
theilen hierauf, nach Vernehmung Unseres 
Staatsrathes, Unsere Königliche Entschließung, 
wie folgt: 
I. Abschnitt. 
Beschlũse der Kammern über die Geset- 
Entwürfe. 
8. 1. 
Den §. 44. Ue. C. im I. Titel der A. Beilage 
zur Verfassungourkunde betrefend. 
Wir ertheilen dem Gesetzes = Entwurse 
den §. 44. lit. c. im I. Titel der X. Beilage 
jJur Verfassungs-Urkunde betreffend, mit den von 
den Stinden beantragten Modificallonen Unserc 
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