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Art. U.
Dieser Bedarf soll gedeckt werden:
1) durch die budgetmäßige Dotation von
jadhrlichen 1,200,000 fl.;
2) durch die in Gemäßheit des Landtags-
Abschiedes vom 25. August 1843 hie-
für bestimmten Ueberschüsse der V. Finanz-
Periode;
3) durch die, nach Erfüllung des im Ge-
setze vom 1. Juli 1834 für den Festungs-
Bau in Ingolstadt bestimmten Cre-
dites von 18,310,000 fl. frei gewor-
dene Dotation desselben;
4) durch die Ermächtigung für die Seaats-
Schulden-Tilgungs-Commission, an der
vermöge der Gesetze vom 25. August
1843 und 23. Mai 1846 bewilligten
Gesammt-Anlehens-Summe einen Be-
trag von 10,500,000 fl. bis zu 4%
Verzinsung, selbst unter dem Nominal-
Werthe, aufzunchmen;
5) das Finan;-Ministerium ist mit Hin-
weisung auf Tit. III. J. 7. der Ver-
fassunge-Urkunde berechtigt, die durch
Ablösung von Grundlasten dem Staate
anfallenden Beträge dem Eisenbahn-
Baue zuzuwenden.
Art. III.
Das Finanz-Ministerium ist ferner er-
mächriget, verzineliche Kassa- Anweisungen
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im Minimal, Betrage zu 35 fl., bezüglich
20 Thaler, bis zum Betrage von 6 Mil-
lionen Gulden zu emittiren, zu deren An-
nahme jedoch Niemand verpflichtet ist.
Diese Kasse Anweisungen sollen bei
allen Staats, Kassen an Zahlungsstatt ange-
nommen, und bei mehreren zu bezeichnenden
Anstalten oder Persenen stere gegen baares
Geld umgewechselt werden können.
Der Gesammt-Aufwand für dieses Unter-
nehmen, einschlüssig der Verzinsung, darf in
keinem Falle 312 00 übersteigen.
Art. I.
Endlich ist die Staats-Schulden-Til-
gungs-Commission ermächtiget, ein Arro-
sirungs-Anlehen von 400 aufzunehmen, wo-
bei dem Darleiher nicht nur für den baar-
bezahlten Geldbetrag 4prozentige Staats-
Schuldscheine auszustellen sind, sondern ihm
auch ein gleicher Betrag an älteren 3½
prozentigen Obligationen auf den Zinefuß
von 40 erhöht wird.
Art. V.
In Rücksicht möglichster Sicherung der
lteren Staars-Gléubiger vor Verlusten,
ist die bisher contrahirte Staatsschuld von
der, behufs des Eisenbahnbaucs fernerhin
aufzunehmenden neuen, vollständig zu scheiden,
und der alten Schuld die ihr durch die