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Gesetz-Vlatt
für das
Königreich Bayern.
2S##
München, den 9. August 1850.
Inhal t:
Gesetz über die Unterstützung und Verpflegung hilfsbedürftiger und erkrankter Persenen. (V. Bellage zum
Lanktags-Abschiede.)
Gesetz krankter Personen, nach Vernehmung Un-
über die Unterstützung und Verpflegung hilfs= seres Staatsrathes mit Betrath und Zu-
bedürftiger und erkrankter Personen. stimmung der Kammer der Reichsräthe und
2.é.". der Kammer der Abgeordneten beschlossen
Maximilian II. und verordnen, was folgt:
ron Gottes Guaden König von Jayern,
Pfal#graf bei Uhein, Art. 1.
Herzog von Dayern, Franken und in Die Heimath gewährt in der Gemeinde
Schwaben 11. uc. den Anspruch auf jede bensthigee Hilfe nach
Wir haben bezüglich der Unterstützug Maßgabe des Gesetzes über die Heimath
und Verpflegung hilfsbedürftiger und er= vom 11. September 1825 und der Ver-
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