Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

341. 342 
Gesetz-Vlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
2S## 
München, den 9. August 1850. 
Inhal t: 
Gesetz über die Unterstützung und Verpflegung hilfsbedürftiger und erkrankter Persenen. (V. Bellage zum 
Lanktags-Abschiede.) 
Gesetz krankter Personen, nach Vernehmung Un- 
über die Unterstützung und Verpflegung hilfs= seres Staatsrathes mit Betrath und Zu- 
bedürftiger und erkrankter Personen. stimmung der Kammer der Reichsräthe und 
2.é.". der Kammer der Abgeordneten beschlossen 
Maximilian II. und verordnen, was folgt: 
ron Gottes Guaden König von Jayern, 
Pfal#graf bei Uhein, Art. 1. 
Herzog von Dayern, Franken und in Die Heimath gewährt in der Gemeinde 
Schwaben 11. uc. den Anspruch auf jede bensthigee Hilfe nach 
Wir haben bezüglich der Unterstützug Maßgabe des Gesetzes über die Heimath 
und Verpflegung hilfsbedürftiger und er= vom 11. September 1825 und der Ver- 
29“ 
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