Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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Zweiter Abschnitt. 
Von gezogenen Wechseln. 
I. Erfordernisse eines gezogenen Wechsels. 
Art. 4. 
Die wesentlichen Erfordernisse eines 
gezogenen Wechsels sind: 
1) die in den Wechsel selbst aufsunehmende 
Bezeichnung als Wechsel, oder, wenn 
der Wechsel in einer fremden Sprache 
ausgestellt ist, ein jener Bezeichnung 
entsprechender Ausdruck in der frem- 
den Sprache; 
2) die Angabe der zu zahlenden Geldsumme; 
3) der Name der Person oder die Firma, 
an welche oder an deren Ordre gezahlt 
werden soll (des Remittenten); 
die Angabe der Zeit, zu welcher ge- 
zahlt werden soll; die Zahlungszeit 
kann nur festgeseßbt werden 
auf einen bestimmten Tag, 
auf Sicht (Voxzeigung, à vista 2c.) 
oder auf eine bestimmte Zeit nach 
Sicht, 
auf eine bestimmte Zeit nach dem Tage 
der Ausstellung (nach dato); 
auf eine Messe oder einen Markt 
(Meß, oder Markt-Wechsel); 
5) die Unterschrift des Ausstellers (Tras- 
santen) mit seinem Namen oder sei- 
ner Firma; ' 
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6) die Angabe des Ortes, Monatstages 
und Jahres der Ausstellung; 
7) der Name der Person oder die Firma, 
welche die Zahlung leisten soll (des 
Bezogenen oder Trassaten); 
die Angabe des Ortes, wo die Zah- 
lung geschehen soll; der bei dem Na- 
men oder der Firma des Bezogenen 
angegebene Ort gilt für den Wechsel, 
insofern nicht ein eigener Zahlungsort 
angegeben ist, als Zahlungsort und zu- 
gleich als Wohnort des Bezogenen. 
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Act. 5. 
Ist die zu zahlende Geldsumme (Art. 4. 
Nr. 2.) in Buchstaben und in Ziffern aus- 
gedrückt, so gilt bei Abweichungen die in 
Buchstaben ausgedrückte Summe. 
Ist die Summe mehrmals mit Buch- 
staben oder mehrmals mit Ziffern geschrieben, 
so gilt bei Abweichungen die geringere Summe. 
Art. 6. 
Der Auesteller kann sich selbst als Re- 
mittenten (Act. 4. Nr. 3.) bezeichnen (Wech- 
sel an eigene Ordre). 
Deßgleichen kann der Aussteller sich 
selbst als Bezogenen (Art. 4. Nr. 7.) be- 
zeichnen, sofern die Zahlung an einem an- 
deren Orte als dem der Ausstellung geschehen 
soll (trassirteigene Wcchsel).