Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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Gesetz-Yatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
VW 35. 
München, den 24. August 1850. 
Inhalt: 
Finazgesesz für die VI. Fluanzverlode, und zwar vorerst für die ersten zwel Jahre derselben 18/0 und 185/1. 
(Xll. Belloge zum Landtags-Kbschiede.) 
4inanzgeseh 
für die VI. Finanzperiode, und zwar vorerst für 
die ersten zwei Jahre derselben 1849/690 und 
1850 
  
Maximilian II. 
von Gottes Gnaden Asnig von Dayern, 
Vfalzgraf bei Uhein, 
Berzog von Bayern, Franken und in 
Ichwaben 2c. 2c. 
Wir haben auf den Antrag Unseres 
Staatsministerlums der Finanzen, nach Ver- 
nehmung Unseres Staatsrathes mit dem 
Beirathe und, so viel die Erhebung der di- 
recten und die Veränderung der indirecten 
Steuern, dann die Festsetzung der Maximal= 
beträge der Tarife für den Transport auf 
den Staatseisenbahnen und mittelst der 
Dampfschifffahrt auf der Donau anlangt, 
der Zustimmung der Kammer der Reichs- 
räthe und der Kammer der Abgeordneten 
38
	        
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